Zwölf Kandidatinnen und Kandidaten haben sich den Bewohnerinnen und Bewohnern des Seniorenzentrums St. Elisabeth zur Wahl gestellt, um sie im Heimbeir...
Zwölf Kandidatinnen und Kandidaten haben sich den Bewohnerinnen und Bewohnern des Seniorenzentrums St. Elisabeth zur Wahl gestellt, um sie im Heimbeirat zu vertreten.
„Sie sind das Sprachrohr“
61 Stimmzettel fanden ihren Weg in die Urnen und nach dem Auszählen standen die Vertreter der Pflegeheimbewohner fest: Berta Steinrichter und Emil Platzer, Elke Panhaus, Oskar Rüpplein und Anni Krug sind jetzt das Bindeglied zwischen Bewohnerschaft und Einrichtungsleitung. Die Mitsprache- und Mitwirkungsrechte eines Heimbeirats sind in der bayerischen Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes geregelt. „Es ist toll, dass sich immer wieder Bewohner finden, die ein solches Amt übernehmen“, meint Stefan Dünkel, der für die Diakonie Bamberg-Forchheim das Seniorenzentrum in Ebern leitet. „Sie sind das Sprachrohr der Bewohnerinnen.“
Zu den Aufgaben eines Heimbeirats oder einer Bewohnervertretung gehört es unter anderem, Beschwerden und Anregungen der Senioren entgegenzunehmen, mit der Leitung zu besprechen und Maßnahmen in die Wege zu leiten, die sich positiv auf das Leben im Seniorenzentrum auswirken. Seine Mitglieder helfen zudem neu eingezogenen Bewohnerinnen, sich im Seniorenzentrum gut einzuleben.
„Wir sind aber auch als Leitung und Träger verpflichtet, den Heimbeirat beispielsweise bei der Verpflegungsplanung mit einzubeziehen, oder wenn größere bauliche Umgestaltungen vorgenommen werden sollen“, erklärt Stefan Dünkel. Im Seniorenzentrum St. Elisabeth gibt es dahingehend einiges zu tun für die Mitglieder des Heimbeirats, steht doch der Neubau der Einrichtung an. red
Eine der wenigen Einrichtungen, die den Heimbeirat bennennen. Die Zusammenarbeit ist eine Aufgabe zum Wohle der Bewohner. Doch der eigentliche Grund der Wahl wird verschwiegen. Nur durch die Wahl eines Heimbeirates kann die notwende Unterschrift unter das Erhöhungsverlangen zur Verhandlung neuer Heimentgelte mit den Pflegekassen geleistet werden. Seit Anbeginn 1995 findet sich die Formvoraussetzung in § 85 Absatz 3, Satz 2 zweiter Halbsatz im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Ein erster Leitfaden aus Sicht der Heimbeiräte mit dem Thema Entgelterhöhung, ist seit 2020 veröffentlicht. https://shop.tredition.com/booktitle/Der_Bewohnerbeirat/W-1_133472