Bei einer Prüfung der Betriebskosten der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen hatte das Landratsamt Forchheim festgestellt, dass die vom Bayerischen Staatsministerium empfohlene Staffelung von zehn ...
Bei einer Prüfung der Betriebskosten der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen hatte das Landratsamt Forchheim festgestellt, dass die vom Bayerischen Staatsministerium empfohlene Staffelung von zehn Prozent von der Gemeinde Hallerndorf nicht eingehalten wird. Statt dessen verlangt die Gemeinde weniger Gebühren für die Kindergartenkinder. Die Gemeinderäte beschlossen einstimmig, dass diese geringere Staffelung bleiben und die Eltern nicht höher belastet werden sollten.