Gewerbesteuer wird fällig

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Die Stadt Kulmbach erinnert daran, dass für das vierte Quartal die turnusgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer und der Grundabgaben (Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren) am 15. November fällig wi...

Die Stadt Kulmbach erinnert daran, dass für das vierte Quartal die turnusgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer und der Grundabgaben (Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren) am 15. November fällig wird. Die Beträge wurden bereits mit einem früheren Bescheid auf Dauer festgesetzt und gelten so lange, bis eine Änderung durch einen neuen Bescheid erfolgt. Es erfolgt keine weitere Erinnerung mehr. Soweit keine Teilnahme am Lastschriftverfahren besteht, sind die Zahlungen unter Angabe der Kundenreferenznummer und der Finanzadresse (FAD) an die nachstehenden Bankverbindungen zu leisten: Sparkasse Kulmbach-Kronach IBAN DE84 7715 0000 0000 1000 73 oder VR-Bank Oberfranken Mitte - hier lautet die IBAN DE91 7719 0000 0000 0008 92.

Die Stadt Kulmbach weist auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin. Dabei ist weder eine Terminüberwachung oder die Anfertigung von Überweisungsbelegen von den Zahlungspflichtigen erforderlich. So könnten eventuelle Säumniszuschläge und Mahngebühren vermieden werden. Für Fragen steht die Stadtkasse Kulmbach, Telefon 09221/940-299, E-Mail stadtkasse@stadt-kulmbach.de zur Verfügung. red