Bauleitplanungen sind oft eine zähe Geschichte. So auch das Verfahren zur Ausweisung des Lonnerstadter Gewerbegebiets "Edelgraben II". Viele Voraussetzungen gilt es zu schaffen, zahlreiche Auflagen zu...
Bauleitplanungen sind oft eine zähe Geschichte. So auch das Verfahren zur Ausweisung des Lonnerstadter Gewerbegebiets "Edelgraben II". Viele Voraussetzungen gilt es zu schaffen, zahlreiche Auflagen zu erfüllen. Nicht zuletzt deshalb, weil das Lonnerstadter Gelände in einem wasserrechtlich sensiblen Bereich liegt.
In der Gemeinderatssitzung am Montag kam das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans dennoch einen Schritt voran. Mehr noch - Bürgermeister Stefan Himpel (FW) teilte mit, die aktuelle Planung sei "eine ziemlich finale Fassung und bereits sehr ausgereift". Nach Himpels Worten steht auch schon der Bebauungsplan. Der Bürgermeister hofft daher, dass Flächennutzungsplan und Bebauungsplan bis zum Frühsommer 2020 Rechtskraft haben.
In der Sitzung mussten jedoch die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans abgewogen werden. Denn die Planung wurde noch einmal geändert. Jetzt wird ein Teil des Gewerbegebiets als Sondergebiet ausgewiesen. Dort sollen ein 1200 Quadratmeter großes Areal für ein Einzelhandelsgeschäft, 800 Quadratmeter Fläche für einen Drogeriemarkt und 100 Quadratmeter für eine Bäckerei vorgesehen werden.
Die entsprechenden Festsetzungen werden sich im Bebauungsplan niederschlagen, der in der Sitzung vom 28. Oktober behandelt werden soll. An den Planer, Ingenieur Georg Schreiber, richtete der Bürgermeister die Frage, ob im Sondergebiet auch ein Dienstleistungsgebäude möglich wäre, sofern noch freie Fläche zur Verfügung stehe. Der Gemeindechef denkt wohl an eine Arztpraxis, um die Gemeinde für einen Arzt attraktiv zu machen, wie bereits in früheren Sitzungen zu hören war. Mit einer Praxis mache auch eine Apotheke Sinn. Dies sei möglich und mit den Behörden abgestimmt, gab der Planer Bescheid.
Keine Tiefgarage möglich
Der Immissionsschutz, zunächst ein "Konfliktpotenzial", sei inzwischen geklärt, erläuterte Schreiber. "Diesen Punkt haben wir erfüllt." Für die Gewerbegebiete Edelgraben I und II seien Lärmgutachten erstellt und die Immissionsschutz-Kontingente aufgeteilt worden. Entsprechende Festsetzungen werden - wie auch die Klimaschutz-Forderungen - in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Das Amt für Landwirtschaft wies auf den Flächenverbrauch hin und regte mehrgeschossige Bauweise an. Wegen des Landschaftsbildes will man jedoch hohe Gebäude tunlichst vermeiden. Auch Tiefgaragen seien wegen der Hochwassersituation nicht möglich, sagte Schreiber.