Wie sieht es aus mit der Erschließung des "Kiefernweges" in Rohrbach und vor allem mit den damit auf die Anlieger zukommenden Kosten? Ein Beschluss wurde in...
                           
          
           
   
          Wie sieht es aus mit der Erschließung des "Kiefernweges" in Rohrbach und vor allem mit den damit auf die Anlieger zukommenden Kosten? Ein Beschluss wurde in der Gemeinderatssitzung nicht gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, dem Gemeinderat Vorschläge für die Vorgehensweise zu unterbreiten, wobei die Meinung der Räte auch gefragt ist. Gemeinderat Stefan Rose (FW) dazu: "Ein Meinungsbild der Bürger wäre einzuholen."
Bestenfalls fallen für die Anlieger überhaupt keine Beiträge an, wenn sich herausstellt, dass es sich um eine "historische Straße" handelt. Dann ist die Gemeinde voll in der Kostenhaftung.
 Auslöser der Diskussion war eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Ab 2021 sollen nämlich alle Erschließungsanlagen, deren erste technische Herstellung vor dem 31. März 1996 liegt, als endgültig gelten, auch wenn diese noch nicht erstmals hergestellt sind. Dies bedeutet, wie Geschäftsleiter Michael Heß erläuterte, dass, sobald eine Straße Erschließungsfunktion aufweist, eine Abrechnung für die erstmalige Herstellung nach dem 1. April 2021 nicht mehr erfolgen könne, was für den "Kiefernweg" zutreffen könnte. Somit sollte die endgültige Herstellung und Abrechnung nach dem Erschließungsbeitragsrecht bis zum 31. März 2021 erfolgen. Zu einem späteren Zeitpunkt könne eine Abrechnung nur noch über Straßenausbaubeiträge erfolgen. Heß erklärte weiter: Falls Baumaßnahmen vor dem 31. März 2021 begonnen und erst danach abgeschlossen werden, verfällt der bis dahin entstandene Aufwand. Nach der derzeitigen rechtskräftigen Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde könnten im Fall der "Kiefernstraße" die umlagefähigen Kosten bei 70 Prozent liegen.
  
  Sache der Auslegung
 
Wie Heß weiter zum Urteil des BayVGH erläuterte, könnten Ortsstraßen, die in der Vergangenheit noch nicht abgerechnet wurden, weil beispielsweise der Unterbau nicht den anerkannten Regeln des Straßenbaues entsprach, bereits zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr nach dem Erschließungsbeitragsrecht veranlagt werden. Die endgültige Herstellung wäre zu verneinen, wenn die Mängel die Gebrauchstauglichkeit der Erschließungsanlage ausschlössen. Resümee des Geschäftsleiters: "Es bleibt dem Laien überlassen festzulegen, wann eine Straße endgültig hergestellt ist, da mit dem Gerichtsurteil auf Ausbaustandards kein Wert mehr gelegt wird."
Das Dauerthema "Parken vor dem Gasthaus Rose" war wieder einmal auf der Bürgerversammlung hochgekommen und der Gemeinderat hatte sich neben den anderen Anregungen damit zu beschäftigen. Rolf Alex bemängelte, dass teilweise bis zu 40 Pkw in der Coburger Straße geparkt sind - für den Durchgangsverkehr unzumutbar. Bisher sah die Polizei keinen Handlungsbedarf, eher noch vertrat sie die Meinung, dass die abgestellten Fahrzeuge das zu schnelle Fahren verhinderten. Manche Räte denken darüber ganz ander. 
Andrea Huxoll (SPD) regte an, Zick-Zack-Linien auf der Straße anzubringen Volker Gahn (CSU) schlug vor, im Amtsblatt nochmals an die Vernunft der Autofahrer zu appellieren. Schließlich war das Gremium auf Anraten von Werner Kaiser (CSU) damit einverstanden, dass Bürgermeister Jürgen Wittmann (GfG) nochmals die Polizei kontaktiert. 
  dav