Sandleite eine Privatstraße
Die Gemeinde war wohlwollend, beschloss die Ortsabrundung und schloss mit den Eigentümern eine Erschließungsvereinbarung, in der sich die Eigentümer verpflichteten, die eigentliche Erschließungsstraße, die heutige Sandleite, auf eigene Kosten zu bauen.
Nicht klar ist in der Vereinbarung ausgedrückt, wie die Eigentumsverhältnisse sein sollten: anteiliges Privateigentum oder Eigentumsübergang an die Kommune?
Bis heute ist die Sandleite deshalb eine Privatstraße. Angebunden an das öffentliche Straßennetz ist sie nur über den gemeindlichen Privatweg. Deshalb haben die Bewohner der Sandleite dort ein Notwegerecht, das seiner Eigenart nach nicht im Grundbuch eingetragen ist. Die Eigentümer der Äcker dahinter haben eine Grunddienstbarkeit über den Gemeindeweg, obwohl sie längst ein gute Zufahrt durch die Flurbereinigung erhalten haben.
Über den Geschäftsleiter erbost
Die Diskussion darüber verlief recht heftig. Vor allem Anton Dennerlein, der die historischen Abläufe vortrug, war über den damaligen wie heutigen Geschäftsleiter Klemens Denzler erbost, der den Entwurf der Erschließungsvereinbarung verfasst hat. Er kritisierte den Entwurf als in sich widersprüchlich.
Sowohl das Problem für die Sandleite als auch das des benachbarten Bauherrn könnte gelöst werden, indem die Gemeinde den Weg als öffentliche Straße widmet. Doch dazu müsste dieser die Qualität einer Straße haben, wie entsprechende Breite, Beleuchtung und Ähnliches. Für die Gemeinde würde das auch mehr Pflichten wie Schneeräumen bedeuten.
Die Alternative wäre, dem Bauwilligen wie den Landwirten eine Grunddienstbarkeit einzuräumen. Dazu riet das Landratsamt. Ob der Bauwillige dafür ein Entgelt zahlen müsste, steht auf einem anderen Blatt.
Für diese Lösung stimmten nur zwei der 13 stimmberechtigten Ratsmitglieder. Norbert Sebald war nach den Regeln der persönlichen Beteiligung davon ausgeschlossen.
Für eine Widmung als öffentliche Straße konnten sich nur fünf Ratsmitglieder erwärmen. „Es wurden Fehler begangen, die wir jetzt ausbaden müssen“, kommentierten die neuen Ratsmitglieder die vertrackte Situation.
Gesonderte Bauleitplanung
Nicht viel einfacher kann es in Reifenberg werden. Dort beantragten die Eigentümer von vier Grundstücken an der Zufahrtsstraße, für diese eine Bauleitplanung einzuleiten. Die Grundstücke schließen an die linksseitige bestehende Bebauung an und schließen nahezu die Lücke zum Aussiedlerhof und zur Kfz-Werkstatt auf halbem Hang.
Roland Dauer ( CSU ) regte den Weg über die Überarbeitung des Flächennutzungsplans an, da auch andere Bauleitpläne dort nicht eingearbeitet seien.
Marina Amon ( CSU ) dachte auch an die gegenüberliegende Straßenseite. Dort allerdings liegen Ausgleichsflächen für die Baugebiete in Reifenberg und es soll ein Spielplatz entstehen.
Dennerlein sah den Wunsch der Eigentümer nach Wohnbebauung recht skeptisch. Seines Wissens gibt es im Ortsteil 35 neu geschaffene Bauplätze, von denen aber nur drei von Einheimischen bebaut wurden. Der große Rest sei verkauft worden.
Die Anträge auf einen Bauvorbescheid lehnte der Rat mit einer Gegenstimme ab, stellte aber eine gesonderte Bauleitplanung in Aussicht, mit der Maßgabe, dass die Eigentümer die Kosten tragen müssten.
Burgreste unter den Gräbern?
Unter den heutigen Grabstellen auf dem Reifenberger Friedhof im Kapellenumfeld könnten sich die Reste der ehemaligen Burg Reifenberg befinden. Deshalb hat das Amt für Denkmalschutz ein besonderes Auge auf das Geschehen dort.
Da Weilersbach an der Nutzung dieses Friedhofs festhalten will, hat der Rat einer archäologischen Untersuchung der vier derzeit freien Grabstellen zugestimmt. Ohne sie wären wohl keine weiteren Bestattungen mehr erlaubt.