Der Litzendorfer Gemeinderat beschließt eine Änderung der Friedhofssatzung. Zudem soll nächstes Jahr der letzte Bauabschnitt im Schimmelsgraben begonnen werden.
Im Zuge der Teilumgestaltung und Erweiterung des Friedhofes hat der Litzendorfer Gemeinderat auch seine Friedhofs- und Bestattungssatzung angepasst und geändert. Ziel dieser Änderungen soll es sein, künftig ein einheitliches Bild im neugestalteten Teil des Friedhofes zu erreichen.
Nach den beschlossenen Änderungen dürfen nunmehr auch Urnen in Familiengrabstätten beigesetzt werden. Damit wird eine bereits praktizierte Handhabung schriftlich fixiert. Genau festgelegt wurden die Abmessungen der Gräber. So dürfen beispielsweise in der nördlichen Friedhofserweiterung Familien-Einzelgräber nicht länger als 2,65 Meter und nicht breiter als einen Meter sein. Für Familiendoppelgräber gilt eine Breite von 2,40 Metern auf einer Länge von ebenfalls 2,65 Metern. Die Abmessungen gelten jeweils ohne Grabeinfassungen und ohne Schrittplatten. Urnengräber dürfen hier eine Länge von 0,80 Meter haben und eine Breite von 0,60 bis 1,06 Meter.
"Die Maßstäbe für die Länge und Breite sind der neuen Anordnung des Friedhofes geschultert. Niemand muss aber befürchten, dass wir zu verschwenderisch mit dem Platz umgehen. Die nächsten 100 Jahre reichte das Platzangebot locker aus", betonte Bürgermeister Wolfgang Möhrlein (CSU).
Ferner regelt die neue Satzung die Grabsteingestaltung. So sind im erweiterten Friedhofsteil bereits Grabmalfundamente eingebaut. Beschädigungen an den vorhandenen Pflastereinfassungen der Grabstätten, die durch das Versetzen des Grabmals hervorgerufen werden, müssen künftig vom Grabbesitzer behoben werden. Zusätzliche Grabeinfassungen und Grabsteinsockel sind im Grabfeld hier nicht zulässig. Die Einfassung der Gräber erfolgt darüber hinaus einheitlich durch die Gemeinde. Die Erdandeckung muss mit der vorhandenen Randeinfassung höhengleich sein. Bei den Erdurnengräbern des neuen Urnenkreises sind nur liegende Grabplatten erlaubt.
Keine Zustimmung bei den Gemeinderäten fand jedoch der Vorschlag, dass Grabplatten künftig die verfügbare Grabfläche nicht völlig abdecken dürfen. Damit wollte die Verwaltung nach Vorschlag des Landschaftsarchitekten verhindern, dass der Friedhof zu einer "Betonplatte" wird. Künftig kann weiterhin jeder Grabbesitzer entscheiden, ob er die Grabfläche gänzlich mit Platten verdeckt oder Platz für Anpflanzungen lässt. Gleichzeitig ändern sich zum Januar nächsten Jahres die Grab- und Bestattungsgebühren.
Auf der Zielgeraden
In Sachen Straßensanierung in Litzendorf geht es auf die Zielgerade. Aktuell laufen noch die Bauarbeiten in der Kirchgasse und der Bachstraße. Soweit es die Witterung zulässt, will man hier noch dieses Jahr möglichst weit vorankommen. Die Ausbauarbeiten im Schimmelsgraben sollen hingegen nach der Frostperiode im nächsten Jahr beginnen. Die Kosten für den letzten Bauabschnitt belaufen sich auf rund 300 000 Euro, gefördert zu etwas über die Hälfte von der Regierung von Oberfranken. Im Zuge der Ausbauarbeiten werden auch Leerrohre mitverlegt, um Platz zu haben für eine spätere Breitbandverlegung oder im Bereich der Kirche für Stromkabel für eine mögliche Außenbeleuchtung.