Sexueller Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen - so lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Bayreuth gegen einen heute 44-Jährigen aus dem Landkreis Kulmbach. In der Berufungsverhandlung sah das Landgericht Bayreuth die Taten als erwiesen an und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung.

Der Mann soll seine Tochter aus einer vormaligen Beziehung mehrfach unsittlich berührt haben. Zu den ersten Handlungen kam es laut Anklageschrift bereits 2009, damals war das Mädchen erst neun Jahre alt. Eine weitere Tat schloss sich 2014 an. Dabei betatschte der 44-Jährige seine Tochter am Körper. Das Amtsgericht Kulmbach hatte ihn deswegen im August des vergangenen Jahres schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Lebenssituation hat sich verschlechtert

Dagegen hatte der Beschuldigte Rechtsmittel eingelegt, wodurch es zur Berufungsverhandlung am Landgericht Bayreuth kam. Anders als in der ersten Instanz räumte der Delinquent die Tatvorwürfe nunmehr vollinhaltlich ein. Wie seine Verteidigerin, Rechtsanwältin Anne Patsch, ausführte, gehe es ihrem Mandanten darum, ein milderes Urteil zu erwirken, nachdem sich seine Lebenssituation verschlechtert habe.

Geständnis hilft

Der Mann ist erwerbslos und hat sowohl physische als auch psychische Probleme. Staatsanwalt Erik Launert forderte eine Gesamt-Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Ihm hielt der Ankläger zugute, dass er nunmehr geständig gewesen sei, so dass aufwendige Zeugenbefragungen unnötig seien.

Die Taten lägen schon Jahre zurück, der Mann lebe in sozial geordneten Verhältnissen und sei nicht vorbestraft.

Das von der Anklage geforderte Strafmaß ermäßigte die Kammer um drei Monate. Vorsitzender Richter Thorsten Meyer bewertete das Geständnis als strafmildernd. Dadurch habe er seiner Tochter eine Aussage erspart.

Das Gericht würdigte die offensichtlichen körperlichen und psychischen Probleme des Missetäters.

Niederschwelliger Bereich

Die Handlungen hätten sich im niedrigschwelligen Bereich abgespielt, nachdem der Mann sein Opfer im bekleideten Zustand berührt habe. "Dies ist freilich völlig anders zu bewerten, als wenn sich so etwas in nacktem Zustand ereignet hätte oder wenn es gar zum Geschlechtsverkehr gekommen wäre", sagte Richter Meyer.

Zudem sei der Mann anderweitig nicht in Erscheinung getreten - es habe keine weiteren Straftaten gegeben. Aus diesem Grund könne man ihm eine positive Sozial- und Kriminalprognose ausstellen.

Nachdem der Angeklagte auf wirtschaftlich dünner Basis steht, blieb ihm eine Geldstrafe erspart. Er muss allerdings 120 Arbeitsstunden für einen gemeinnützigen Zweck ableisten.

Die Strafe wurde auf die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt.