Gericht Weil er in der Berufungsverhandlung ein Geständnis ablegte, kam ein 44-Jähriger mit einem milderen Urteil davon.
Sexueller Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen - so lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Bayreuth gegen einen heute 44-Jährigen aus dem Landkreis Kulmbach. In der Berufungsverhandlung sah das Landgericht Bayreuth die Taten als erwiesen an und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung.
Der Mann soll seine Tochter aus einer vormaligen Beziehung mehrfach unsittlich berührt haben. Zu den ersten Handlungen kam es laut Anklageschrift bereits 2009, damals war das Mädchen erst neun Jahre alt. Eine weitere Tat schloss sich 2014 an. Dabei betatschte der 44-Jährige seine Tochter am Körper. Das Amtsgericht Kulmbach hatte ihn deswegen im August des vergangenen Jahres schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.
Lebenssituation hat sich verschlechtert
Dagegen hatte der Beschuldigte Rechtsmittel eingelegt, wodurch es zur Berufungsverhandlung am Landgericht Bayreuth kam. Anders als in der ersten Instanz räumte der Delinquent die Tatvorwürfe nunmehr vollinhaltlich ein. Wie seine Verteidigerin, Rechtsanwältin Anne Patsch, ausführte, gehe es ihrem Mandanten darum, ein milderes Urteil zu erwirken, nachdem sich seine Lebenssituation verschlechtert habe.
Geständnis hilft
Der Mann ist erwerbslos und hat sowohl physische als auch psychische Probleme. Staatsanwalt Erik Launert forderte eine Gesamt-Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Ihm hielt der Ankläger zugute, dass er nunmehr geständig gewesen sei, so dass aufwendige Zeugenbefragungen unnötig seien.