Eine Anzeige wegen Nötigung handelte sich ein 23-jähriger Verfahrensmechaniker aus dem Landkreis Haßberge ein, weil er nach Anklage der Staatsanwaltschaft B...
Eine Anzeige wegen Nötigung handelte sich ein 23-jähriger Verfahrensmechaniker aus dem Landkreis Haßberge ein, weil er nach Anklage der Staatsanwaltschaft Bamberg im April 2015 nach dem Auffahren auf die A 70 sogleich zum Überholen eines Lkw ansetzte.
Porschefahrer in Nöten
Deshalb hatte der Fahrer eines nachfolgenden Porsche, der sich bereits auf der Überholspur befand, eine Vollbremsung hinlegen müssen - strafbar als Nötigung. Deshalb und weil er im Juni 2015 ohne Pflichtversicherung mit einem Moped erwischt worden war, saß er auf der Anklagebank. 50 Tagessätze zu je 33 Euro, also 1650 Euro, muss er hierfür berappen.
Ihr Mandant selbst wolle, weil er ziemlich aufgeregt und auch gesundheitlich angeschlagen wäre, keine Angaben machen, sagte die Pflichtverteidigerin, Rechtsanwältin Vera Rosenzweig-Heyn.
Sie erklärte dem Gericht, dass ihr Mandant bei seiner Aussage zu dem Vorfall auf der A 70, die er bei der Polizei gemacht hatte, bleibe. Demnach sei ihm der Vorfall nicht bewusst, er könne sich nicht daran erinnern, und er wisse nicht, dass er was falsch gemacht habe. Das Fahren mit einem nichtversicherten Moped sei unstrittig.
Als Zeuge sagte der "ausgebremste" 52-jährige Fahrer des Porsche aus. Er sei auf der Maintalautobahn, auf der linken Spur aus Richtung Bamberg kommend, an der Anschlussstelle Knetzgau zusammen mit einem Geschäftspartner mit einer Geschwindigkeit von etwa 180 Stundenkilometer gefahren und wollte einen Lkw überholen.
Und noch mal gebremst
Plötzlich sei der Angeklagte mit seinem Fahrzeug hinter dem Lkw auf die linke Spur gewechselt. "Ich musste eine Vollbremsung hinlegen, um einen Verkehrsunfall zu vermeiden", sagte der Zeuge.
Als er gerade noch so das Auffahren verhindert hatte, hätte der Angeklagte stark abgebremst. "Das war fast noch gefährlicher als die erste Situation, er spielte mit seiner und meiner Gesundheit", so der Zeuge. Gerade noch mal so habe er es geschafft, nicht in das Heck vom Pkw des Angeklagten zu fahren. Auf Vorhalt von Richterin Ilona Conver sagte der Zeuge, dass er der Meinung sei, dass der Angeklagte etwa 40 Stundenkilometer hatte, als er hinter dem Lkw auf die linke Fahrspur wechselte. Einen Grund zu einer Bremsung hätte der Angeklagte im Anschluss nicht gehabt. "Auf der Überholspur war die BAB vor ihm definitiv frei." Die zweite Vollbremsung habe er einleiten müssen, als er noch etwa Stundenkilometer fuhr, erklärte der Zeuge.
Das Bundeszentralregister wies für den Beschuldigten, wie die Richterin darlegte, drei Eintragungen auf: Diebstahl, Falsche Verdächtigung und Sachbeschädigung.
In ihrem Plädoyer sah Referendarin Judith Sonn von der Staatsanwaltschaft Bamberg den angeklagten Sachverhalt als bestätigt an. "Der Angeklagte wolle sich nicht erinnern, aber aufgrund der präzisen Aussage des Zeugen ist der Sachverhalt erwiesen." Sonn beantragte aus den beiden Verfehlungen eine Gesamtstrafe von 65 Tagessätzen zu je 35 Euro zu bilden. Die Pflichtverteidigerin hingegen hielt den Tatnachweis hinsichtlich der Nötigung für fraglich. Sie bezweifelte die Angaben "des Porsche" und beantragte, den Angeklagten wegen der Nötigung frei zu sprechen. Für das Fahren mit einem nicht versicherten Mopeds fand sie eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen für angemessen.
Klare Sache
Das Urteil der Richterin lautete auf schuldig, sowohl wegen Nötigung auf der Autobahn als auch wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Mit 50 Tagessätzen blieb sie zwischen den Maß der Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.