Das Amtsgericht Haßfurt verhängte gegen einen 34-Jährigen eine Freiheitsstrafe wegen der Missachtung der Unterhaltspflicht.
Kinder in die Welt setzen und dann keinen Unterhalt leisten - das geht gar nicht. Das machte Richterin Ilona Conver einem 34-jährigen geschiedenen Mann, der mittlerweile in einem anderen Bundesland lebt, in einem Strafprozess am Amtsgericht Haßfurt unmissverständlich klar. Der Angeklagte schuldet seiner Exfrau, beziehungsweise den zwei gemeinsamen Kindern, die mit der Frau im Kreis Haßberge leben, mittlerweile fast 8300 Euro Unterhalt. Der 34-Jährige erhielt eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Um seine finanzielle Lage darzustellen, übergab der Angeklagte dem Gericht eine Auflistung seiner monatlichen Ausgaben. Das brachte die Richterin auf die Palme, weil sie dort Ausgabeposten sah, die ihrer Meinung nicht sein müssen. Sie hielt dem Angeklagten vor, dass ihm andere Dinge wohl wichtiger seien als der Unterhalt für seine Kinder.
"Was Sie hier vorlegen, beeindruckt mich überhaupt nicht. Sie haben wohl falsche Vorstellungen von Prioritäten. Der Kindsunterhalt geht allem anderen vor, so eine Uneinsichtigkeit habe ich selten erlebt. Sind Ihnen Ihre Kinder wurscht? Sie zeigen nicht einmal einen guten Willen", schimpfte die Vorsitzende. Die Verdienstverhältnisse des Angeklagten seien so, dass er Unterhalt leisten könne. "Wer soll Ihrer Meinung nach für Ihre Kinder sorgen, die Mutter alleine oder der Staat?", fragte die Richterin.
100 Prozent
Nach den Worten des Vertreters der Staatsanwaltschaft ist der Angeklagte vom Familiengericht zu 100 Prozent Unterhalt für seine beiden Kinder verpflichtet worden. Der säumige Vater sagte dem Gericht, dass er im vergangenen Jahr vier- oder fünfmal Unterhalt bezahlt habe. Dann sei er arbeitslos geworden und habe weit entfernt eine Arbeit gefunden.
"Für Fahrtkosten geht da ganz schön viel Geld drauf", schilderte er. Ein Angebot von ihm, für die Kinder im Monat 300 Euro zu bezahlen, habe seine Ex-Frau abgelehnt.
Die 34-jährige Kindsmutter sagte als Zeugin aus, dass es im Jahr 2012 zur Trennung kam. Ihr Mann habe ihr dann später gesagt, dass er Harz IV bekomme und keinen Unterhalt leisten könne. "Ich habe aber rausbekommen, dass er eine Arbeit hat, was er mir und auch dem Jugendamt nicht offenbarte." Später habe er dann drei Monate Unterhalt bezahlt, dann aber mitgeteilt, dass sein Auto kaputt sei und er nicht mehr zahlen könne. Schließlich habe sie keinen Kontakt mehr zu ihrem "Ex" herstellen können.
Mit gesenktem Kopf
Sie musste, um ihre Kinder zu versorgen, dann beim Jugendamt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Unterhalt beantragen.
UVG gebe es für die Kinder noch bis Oktober 2018, sagte die Zeugin auf Frage der Richterin. Die Ausführungen seiner Ex-Frau nahm der Angeklagte mit gesenktem Kopf entgegen und vermied jeglichen Blickkontakt mit ihr.
Mit Zustimmung des Anklagevertreters stellte das Gericht das Verfahren für den Zeitraum ein, in dem der Angeklagte für drei Monate Unterhalt entrichtet hatte. "Der Unterhaltsrückstand von Januar bis August 2015 steht nach wie vor im Raum", stellte das Gericht fest.
Der Anklagevertreter sah den Sachverhalt als bestätigt an und beantragte eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Das Gericht schloss sich der Forderung an und verurteilte den 34-Jährigen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.
"Mir fehlen die Worte", hatte zuvor der Angeklagte frustriert in seinem letzten Wort gesagt.