DGB begrüßt Sicherheit in Krisenzeiten

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Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz sollen die erleichterten Bedingungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld, die Bezugsdauer und die Aufstockung auf bis zu 87 Prozent verlängert werden. Ebenso soll...

Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz sollen die erleichterten Bedingungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld, die Bezugsdauer und die Aufstockung auf bis zu 87 Prozent verlängert werden. Ebenso sollen Sozialversicherungsbeiträge weiterhin bis Ende des Jahres 2021 erstattet werden. Zum bevorstehenden Beschluss des Gesetzes am Donnerstag im Bundestag erklärte Wolfgang Schmitt, Kreisvorsitzender vom DGB Kronach:

"Beschäftigte und Arbeitgeber brauchen in Krisenzeiten Sicherheit und Orientierung, damit Arbeitsplätze erhalten bleiben und Arbeitslosigkeit verhindert wird. Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz hat die Bundesregierung dafür die richtigen Weichen gestellt. Durch die verlängerten Regeln (...) bleiben die Betriebe flexibel und können (...) Arbeitsplätze weitgehend erhalten. Ein Meilenstein sind die gezielten Anreize, die Zeit der Kurzarbeit für Weiterbildung zu nutzen. Dafür hatten sich die Gewerkschaften mit Nachdruck und erfolgreich eingesetzt. Diese Angebote müssen Arbeitgeber und Beschäftigte jetzt nutzen.

Betriebe und Gewerkschaften können jetzt auch Vereinbarungen mit dem Ziel des Arbeitsplatzerhalts treffen, die Arbeitszeitverkürzungen beinhalten, ohne dass die Beschäftigten dadurch Abzüge beim Arbeitslosengeld hinnehmen müssen, wenn sie trotzdem ihren Arbeitsplatz verlieren." red