Derzeit läuft vor dem Landgericht Bamberg ein Prozess wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung. Die Taten in einer Asylbewerberunterkunft in Scheßlitz gegen zwei Geschädigte werden einem ...
Derzeit läuft vor dem Landgericht Bamberg ein Prozess wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung. Die Taten in einer Asylbewerberunterkunft in Scheßlitz gegen zwei Geschädigte werden einem 37-jährigen Syrer zur Last gelegt. Am ersten Verhandlungstag zeigte sich der Mann teilgeständig, während das Opfer die Aussage verweigerte.
Es passiert so oder ähnlich ständig in deutschen Schlafzimmern. Zwei Ehepartner geraten in Streit. Zuerst wird es laut. Dann wird es handfest. Zumeist ist es der Mann, der dann zuschlägt, um sich nicht mit Argumenten befassen zu müssen. Dann ist Ruhe. Nur dass es diesmal nicht bei Herrn und Frau Müller im kleinbürgerlichen Reihenhaus geschah, sondern in einer Asylbewerberunterkunft in Scheßlitz. Vielleicht kam wegen der räumlichen Enge und der Hellhörigkeit der Nachbarn diese Gewalttat Ende Januar auch erst zutage.
An einem Sonntagmorgen kurz vor 9 Uhr war es, dass der Angeklagte seine 35-jährige Ehefrau mit der flachen Hand ins Gesicht und gegen den Rücken geschlagen und an den Haaren gezogen haben soll. Als ein 30-jähriger Nachbar hinzukam, um den Streit zu schlichten, soll er diesen mit der Faust im Gesicht und an der Brust getroffen haben. Der verständigte daraufhin die Polizei.
Vertreten durch seinen Pflichtverteidiger Christian Barthelmes (Bamberg) räumte der Angeklagte nicht nur diese Vorwürfe ein, wie Gerichtssprecher Goldbeck berichtete, sondern auch, dass er dann zuerst zu einer Schublade gegriffen hätte. Als diese durch die Wucht der Schläge gegen den Kopf der Ehefrau zu Bruch gegangen war, wich er auf das zugehörige Nachttischchen aus. Allerdings habe er mit dem Holzmöbel nicht gegen den Kopf der in einer Zimmerecke Kauernden geschlagen, sondern es nur fallen lassen. Das Möbelstück indes teilte das Schicksal der Schublade und blieb in Einzelteilen zurück. Was der Angeklagte heftig bestritt, war der Vorwurf, er hätte daraufhin zur Schere gegriffen, um damit nach dem Oberkörper seiner Ehefrau zu stechen.
Vor dem Vorsitzenden Richter Markus Reznik machte die Ehefrau, überraschend oder nicht, von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Offenbar halte sie wieder zu ihrem Mann, so Goldbeck. Eine angedachte Scheidung sei jedenfalls erst einmal wieder vom Tisch. So etwas geschah zuletzt bei einem ähnlichen Verfahren, um einen als versuchten Totschlag angeklagten Ehestreit in Stegaurach, der in eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung mündete.
Richter als Zeuge
Doch die Staatsanwaltschaft hat, so erklärte Goldbeck, für diese Fälle bereits vorgesorgt. Im Vorfeld des Prozesses wird ein Opfer häuslicher Gewalt dann nicht nur von Polizeibeamten, sondern zusätzlich auch vom Ermittlungsrichter vernommen. Dadurch darf die Aussage des Opfers auch gegen ihren Willen als Beweis eingebracht werden: durch die Zeugenaussage des Ermittlungsrichters Marco Dippold vom Amtsgericht.
Am kommenden Mittwoch, 2. Mai, wird es mit weiteren Zeugen und einem rechtsmedizinischen Sachverständigen weitergehen. Der wird etwas zu den Verletzungen, einer Riss-Quetsch-Wunde (Platzwunde) auf dem Kopf, sowie über den ganzen Körper verteilten Blutergüssen und Schürfwunden und deren Entstehung sagen können. Außerdem wird anhand einiger Wunden an den Armen die strittige Frage nach dem Einsatz der Schere im Mittelpunkt stehen.
Dann werden auch die Vorstrafen des Angeklagten zur Sprache kommen, sitzt er seit Ende Januar 2018 doch in der Justizvollzugsanstalt Bamberg. Allerdings ist die Untersuchungshaft wegen des Vorfalls in Scheßlitz für eine dreimonatige Ersatzfreiheitsstrafe aus einer früheren Tat unterbrochen.