Beschluss Der Marktgemeinderat Küps zieht in Sachen Windräder vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
von unserem Redaktionsmitglied
Friedwald Schedel
Kronach — Der Marktgemeinderat Küps wird sich gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth zu den Windrädern bei Hain beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beschweren. Der entsprechende Beschluss wurde bei fünf Gegenstimmen gefasst.
Die 2. Kammer des Bayreuther Gerichts hatte den sofortigen Vollzug der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für vier der fünf Windräder bei Hain angeordnet, den Eilantrag des Betreibers MVV Energie aus Mannheim positiv beschieden und der Klage des Marktes Küps keine großen Chancen eingeräumt, sogar die Klagebefugnis bestritten.
Sehr viele Bürger kamen zur Sondersitzung des Marktgemeinderats, in dem es um den Windpark Hain ging.
Ursula Eberle-Berlips (CSU) bedauerte es, dass ein Großteil der Bürgerschaft ging, nachdem der für sie interessante Punkt Windräder abgehandelt worden war.
Bürgermeister Herbert Schneider (parteilos) informierte über den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth, den Windpark Hain zuzulassen. Der sofortige Vollzug der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für vier der fünf Windräder sei angeordnet worden. Dagegen stehe dem Markt Küps die Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu. Eine Zusage der Rechtsschutzversicherung für ein Beschwerdeverfahren erhoffte sich der Bürgermeister und war zuversichtlich.
Der Bürgermeister verlas die Stellungnahme von Anwalt Brauns. Der Rechtsanwalt des Marktes Küps hielt ein Beschwerdeverfahren für sinnvoll.
Der Fachanwalt meinte, das Verwaltungsgericht stütze sich in seinem Beschluss im Wesentlichen darauf, dass der Gemeinde die Klagebefugnis fehle, weil sie dem Bauantrag faktisch zugestimmt habe, indem sie die Zweimonatsfrist für eine Ablehnung habe verstreichen lassen. Das Anforderungsschreiben des Landratsamtes sei nicht eindeutig formuliert gewesen, meinte Brauns.
Eine zweite Funktion Der Anwalt sah die Möglichkeit einer Klage für die Gemeinde, selbst wenn die Einvernehmensfiktion eingetreten wäre. Tatsächlich dürften die Unterlagen zum Zeitpunkt des Abverlangens des gemeindlichen Einvernehmens nicht vollständig gewesen sein.
Von der Gemeinde werde auch eine Stellungnahme in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Belange abverlangt. Es stelle sich hier die Frage, ob der Markt Küps die Frist hierfür habe verlängert haben wollen.
Er sah die Tatsache der Unvollständigkeit der Unterlagen zum Zeitpunkt des Abverlangens der Entscheidung der Gemeinde für durchaus überprüfbar. Es erscheine fraglich, ob die Frist durch das Landratsamt überhaupt ausgelöst worden sei. Es stelle sich die Frage, ob eine Verweigerung des Einvernehmens durch sich nachträglich ergebende Aspekte möglich gewesen wäre.
Werde kein Beschwerdeverfahren durchgeführt, sei der Sofortvollzug für vier der fünf Anlagen bestands- und rechtsfähig. Ein Beschwerdeverfahren würde weiterhin den Vorzug haben, dass sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit der Frage der Klagebefugnis jetzt schon befassen müsse.
Marktgemeinderat Thorsten Stalph (CSU) beklagte, dass man nicht an den Planungen beteiligt worden sei. Das habe für Irritationen im Rat und bei der Bevölkerung gesorgt.
Man habe gehofft, dass eine Entscheidung durch ein faires Gerichtsverfahren herbeigeführt werde. Durch das Fristversäumnis werde diese Chance genommen. Wenn das Verfahren scheitere, sei zu befürchten, dass die Gräben, die sich in der Bevölkerung gebildet hätten, zementiert würden. Der Verwaltung werde vorgeworfen, dass sie durch das Fristversäumnis das negative Votum des Marktgemeinderats zu den Bauanträgen nicht entsprechend weitergegeben habe. Sollte man sich nicht beschweren, werde das Verfahren in Bayreuth lange dauern. Sollten die Münchner die Ansicht der Bayreuther teilen, müsse man die Klage fallen lassen.
Tragweite nicht erkennbar Helga Mück (FW) erinnerte daran, dass der Marktgemeinderat das Windvorranggebiet Hain-Ost ausgewiesen habe. Die Tragweite der Entscheidung sei nicht erkennbar gewesen. In das weitere Verfahren sei man nicht eingebunden worden.
Den Höhepunkt der Geschichte erlebe man jetzt. Ein sehr wichtiger Gemeinderatsbeschluss sei von der Verwaltung nicht sensibel bearbeitet worden. Der Wille des Marktgemeinderats würde unterlaufen, der Bürgerwille missachtet, wenn die Windräder gebaut würden. Besonderen Anlass zur Kritik biete der Schriftwechsel der Gemeinde mit dem Landratsamt Kronach. Es stelle sich die Frage, ob die Frist ordnungsgemäß angelaufen sei. Die Freien Wähler seien der Meinung, dass ein ordnungsgemäß herbeigeführter Gemeinderatsbeschluss nicht ignoriert werden dürfe, denn der sei durch die Medien verbreitet worden. Den Mehrheitsbeschluss des Gemeinderats müsse jeder im Gremium respektieren. Auf dem Beschwerdeweg solle die Gemeinde ihre Chance nutzen.
Dieter Lau (SPD) blickte zurück, der Gemeinderat habe sich mit 13 gegen acht Stimmen dafür ausgesprochen, dass der Gemeinderat die Zustimmung zum Windpark versage.
Wenn der Rechtsschutz gewährleistet sei, solle man eine Beschwerde einlegen.
Die SPD-Fraktion scheiterte erneut mit ihrem Vorschlag, einen vorberatenden Finanzausschuss einzurichten. Bürgermeister, CSU und Freie Wähler votierten dagegen. Die Sozialdemokraten hatten den Antrag gestellt, einen vorberatenden Finanzausschuss einzurichten, denn es stünden Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe an. Vertreten sein sollten jeweils zwei Vertreter der Fraktionen, der Bürgermeister und der Kämmerer. Ralf Pohl begründete, man habe den Vorschlag erneut gebracht, weil alle Investitionen nochmals auf Einsparmöglichkeiten geprüft werden sollten. Dieter Lau forderte, man solle darüber nachdenken, in welcher Form man umsteuere.
Es gibt andere Lösungen Bürgermeister Schneider hielt den Ausschuss nicht für notwendig. Da finde man andere Lösungen. Ursula Eberle-Berlips (CSU) meinte, den Ausschuss habe man im vergangenen Jahr abgelehnt. Alles habe sehr gut funktioniert. Helga Mück sagte, sie könne den Antrag verstehen. Die Zusammenarbeit sei sehr gut. Den Ausschuss brauche man nicht.