Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten informierte über das Finanzpaket, das die Landwirte beim Futterzukauf unterstützen soll. Die große Dürre in diesem Sommer machte den Schritt notwendig.
Die diesjährige Dürre hat in der Region enorme Trockenheitsschäden mit Ertragseinbußen von über 30 Prozent im Futterbau verursacht. Bei einer Regionalversammlung der Milchviehhalter wurde ein Hilfsprogramm Bayerns von der Beraterin für Rinderhaltung beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg (AELF), Christine Rödder, erstmals vorgestellt.
Um die Bauern zu unterstützen, habe das bayerische Landwirtschaftssministerium ein Hilfsprogramm "Grundfutterzukauf Dürre 2018" aufgelegt. "Mit dem Programm sollen Futterbaubetriebe unterstützt werden, damit sie ihre Rinder, Pferde, Schafe und Ziegen ausreichend versorgen können, indem sie Futter zukaufen", sagte sie. Der Selbstbehalt je Betrieb betrage 500 Euro. Die Auszahlung solle noch in diesem Jahr erfolgen, kündigte die Beraterin an. Maximal gebe es 50 000 Euro. Der Freistaat stelle hierfür insgesamt rund 20 Millionen Euro Landesmittel bereit.
Beantragung in Bad Staffelstein
Für einen notwendigen Futterzukauf im Zeitraum vom 1. August bis 15. November 2018 könnten maximal 50 Prozent des Gesamtschadens ersetzt werden. Die Antragsstellung müsse bis zum 15. November 2018 am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg, für den Landkreis Lichtenfels in der Dienststelle Bad Staffelstein erfolgen, informierte Rödder.
Bezuschusst würden bis zu 50 Prozent der ab 1. August 2018 getätigten Nettoausgaben für den Zukauf von Grundfuttermitteln. Förderfähig seien Kaufpreis und Transportkosten des Grundfutters für maximal die Hälfte des betrieblichen Grundfutterbedarfs eines Normaljahres. Dabei gelte eine Obergrenze von zwei Großvieheinheiten Raufutterfresser je Hektar Hauptfutterfläche.
Es gebe aber auch Fördereinschränkungen, erläuterte Rödder. Die Erlöse aus Grundfutterverkäufen ab dem 1. August würden gegengerechnet. Oder Betriebe, die regelmäßig Futter zukaufen, müssten nachweisen, dass der aktuell geltend gemachte Zukauf der diesjährigen Trockenheit geschuldet ist. Zukauf von Biogassubstrat sei nicht förderfähig.
Dabei würden neben verschiedenen Fallstricken bei der Antragsstellung, wie beispielsweise das Vorhandensein einer Biogasanlage auf dem Betrieb oder die Abgrenzung zwischen Grund- und Kraftfutter, auch die Handlungsmöglichkeiten bei der nächsten Trockenheit behandelt. "Wir raten den Landwirten, sich in Zukunft vermehrt auf unterschiedliche Wetterextreme einzustellen und mehr denn je vorausschauend zu planen", schärfte Christine Rödder den Landwirten ein.
Die Hilfe vom Bund lasse noch auf sich warten, so AELF-Sachbearbeiter Arno Eisenacher. Einige Bundesländer hätten bis Ende vergangener Woche die mit dem Bund ausgehandelten Verwaltungsvereinbarung zur Dürrehilfe dem Bundeslandwirtschaftsministerium unterzeichnet. Das Programm sei mit insgesamt bis zu 340 Millionen Euro dotiert, die jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern stammten.