Bei der Ausarbeitung der Bebauungspläne im Baugebiet "Tanzwiesen-West" setzt der Gemeinderat von Litzendorf weiter auf eine freizügige Gestaltung der Häuser.
Litzendorf — Im Baugebiet "Tanzwiesen-West" geht es einen Schritt weiter. So stimmte der Gemeinderat weiteren, zum Teil kleineren Änderungen zu, die in enger Abstimmung mit den Grundstückseigentümern von den Stadtplanern getroffen wurden. Denn bis auf den rund 5000 Quadratmetern großen Kirchweihplatz befinden sich die zukünftigen Baugrundstücke in Privatbesitz.
Die neuen Pläne sehen vor, die ursprünglich acht bebaubaren Zeilen nunmehr auf sechs zu reduzieren. Ob dadurch am Ende wie in einem ersten Entwurf bis zu 36 Baurechte vergeben werden, bleibt offen. Denn die Grundstücksflächen können in unterschiedlichen Größen erworben werden. Je nachdem, ob darauf ein Reihenhaus, ein Einfamilienhaus oder ein Doppelhaus gebaut wird. Angedacht sind derzeit kleinere Grundstücksgrößen zwischen 250 und 280 qm, die aber auch zusammengelegt werden können.
Im Baugebiet soll es ferner keine Wendeplatte geben und auch keine öffentlichen Parkplätze. Im Gegenzug muss jeder Bauherr pro Haus zwei Stellplätze auf seinem Grund nachweisen. Der Kirchweihplatz soll zudem zu keinem Festplatz werden, sondern lediglich drei bis fünf Mal im Jahr als Veranstaltungsort dienen.
Beibehalten will man hingegen die offenen Gestaltungsmöglichkeiten der Bauherren. "Die Zeit, in der man enge Bauvorschriften macht, ist vorbei. Daher sollte der Gemeinderat es den Bauherren überlassen, ob sie ein Flach-, Sattel- oder Pultdach bevorzugen", schlug Stadtplaner Gerhard Wittmann vor. Lediglich eine maximale Höhe der Häuser sollte vorgeschrieben und nicht mehr als drei Geschosse zugelassen werden.
Ein Antrag von Gemeinderat Georg Lunz (Bündnis 90/Die Grünen), der energetische Vorschriften beim Bau der Häuser vorschlug, erreichte im Rat keine Mehrheit.
Lediglich einig waren sich Gemeinderäte darüber, dass bei mehreren aneinandergebauten Reihenhäusern eine einheitliche Dachform festgelegt werden soll. Ansonsten stimmten sie der Entwurfsplanung mit ihren Änderungen zu. Somit kann nunmehr das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes eingeleitet werden.