Wie bereits bei den Informationsveranstaltungen zum Thema „Windkraft Buttenheim “ mitgeteilt wurde, sollen die gesetzlichen Abstände zu den bebauten Ortsteilen nicht ausgereizt werden. Im Osten wird das Vorranggebiet von der Kreisstraße BA 12 eingegrenzt, zu der ein Abstand von 150 Metern eingehalten wird. Im Norden bildet die Gemeindegrenze des Marktes Buttenheim die Grenze des Vorranggebietes entsprechend dem schon erstellten Entwurf.
Dieser wurde in Zusammenarbeit zwischen der Energieagentur Nordbayern, als „Windkümmerer“ vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft beauftragt, und Harald Frauenknecht, dem Regionsbeauftragten der Regierung von Oberfranken, erarbeitet. Auf der Fläche von circa 50 Hektar könnten zwei bis drei Windenergie-Anlagen der 6-MW-Klasse mit einem Rotordurchmesser von circa 162 Metern und einer Gesamthöhe von 250 Metern bei einer Nabenhöhe von circa 169 Metern umgesetzt werden. Die mittleren Windgeschwindigkeiten im geplanten VRG liegen nach dem Europäischen Windatlas bei 100 Metern über Grund zwischen 6,6 und 6,9 Metern pro Sekunde und bei 200 über Grund zwischen 8,1 und 8,3 m/s.
Größtmöglicher Abstand zu Ortschaften
Die aktuelle Planung bietet den größtmöglichen Abstand zu den Ortsteilen der Nachbargemeinden und vermeidet eine Einhausung aller betroffenen Ortsteile, also auch derer der Nachbargemeinden. Die Windkraftanlagen würden – wie bislang auch – von jeder mit Sichtbeziehung betroffenen Ortschaft nur in einer Himmelsrichtung zu sehen sein.
Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig einen Antrag auf Herausnahme des geplanten Vorranggebietes für Windkraftanlagen „Tiefenhöchstadt-Nord“ aus dem Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst“. Das Gremium folgte damit dem Votum der Bürger des Marktes Buttenheim , die sich bei einem Bürgerentscheid im September 2021 mit über 70 Prozent für die Umsetzung des Vorranggebietes für Windkraftanlagen entschieden hatten, um einen wichtigen Beitrag zur Energiewende in unserer Region zu leisten.
Das Gremium war sich auch bewusst, dass im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens mit Hilfe einer örtlichen Bauvorschrift nachParagraf 81 Abs. 2 BayBO die in Bayern geltende 10H-Regel für den Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung nach Art. 82 BayBO ersetzt werden muss.
Darüber hinaus wurde ein Antrag auf Teilfortschreibung des Regionalplanes „Oberfranken-West“ auf Ausweisung des Vorranggebietes für Windkraftanlagen „Tiefenhöchstadt-Nord“ auf dem Gemeindegebiet des Marktes Buttenheim beschlossen. Eine positive Entscheidung wäre ein weiterer Verfahrensschritt zur Realisierung von Windkraftanlagen im Bereich des Marktes Buttenheim . In diesem Zusammenhang beauftragte man die Verwaltung und den Bürgermeistern mit den Grundstückseigentümern offiziell in Verbindung zu treten, um die Bereitschaft zur Realisierung von Windkraftanlagen im Vorranggebiet abzuprüfen.