Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl gelten verkürzte Fristen bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen, teilt die Stadt Bad Kissingen in einer Pressemitteilung mit. Wahlbenachrichtigung per...
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl gelten verkürzte Fristen bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen, teilt die Stadt Bad Kissingen in einer Pressemitteilung mit.
Wahlbenachrichtigung per Post
Für Wählerinnen und Wähler gilt es, Folgendes zu beachten: Ab 17. Januar 2025 wird voraussichtlich mit dem postalischen Zugang der Wahlbenachrichtigungen zu rechnen sein. Wer bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich telefonisch mit dem Wahlamt der Stadt Bad Kissingen in Verbindung zu setzen.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bereits jetzt möglich. Dies kann per E-Mail, per Fax oder formlos per Post erfolgen, adressiert an das Wahlamt unter Angabe des Familiennamens, aller Vornamen, des Geburtsdatums, der Meldeadresse bzw. gewünschten Zustelladresse für die Wahlunterlagen; zudem online über die Homepage der Stadt Bad Kissingen . Hier ist zu beachten, dass in die dortige Eingabemaske vollständig alle Vornamen in das Pflichtfeld einzutragen sind. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Mit Handy beantragen
Nach Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefes kann die Rückseite wie gewohnt zur Antragstellung genutzt und in den Hausbriefkasten am Rathaus eingeworfen sowie an der Infotheke abgegeben werden. Zudem besteht auch wieder die Möglichkeit, einfach und bequem die Unterlagen mit dem Smartphone zu beantragen – mittels Scan des in der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Codes. Die Onlinebeantragung ist aufgrund der zu berücksichtigenden Postlaufzeiten bis zum 19. Februar 2025 um 12 Uhr aktiv geschaltet, die postalische Antragstellung ist darüber hinaus noch bis Freitag, 21. Februar 2025 um 15 Uhr möglich. Bei kurzfristiger Antragstellung vor der Wahl mit gewünschter postalischer Zusendung der Unterlagen kann jedoch keine Garantie für eine rechtzeitige Zustellung bis zum Wahltag übernommen werden.
Die persönliche Vorsprache im Briefwahlausgabebüro, Maxstraße 20 A (Zugang über Rathausinnenhof), um Unterlagen direkt in Empfang zu nehmen und eventuell auch gleich vor Ort zu wählen, ist ab Montag, 10. Februar 2025, bis Freitag, 21. Februar 2025, um 15 Uhr möglich. Die Frist zur Beantragung der Briefwahl endet am 21. Februar 2025 um 15 Uhr.