Die Gemeinde Aurachtal will in das Sonderprogramm "Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement" des Freistaats Bayern aufgenommen werden. Deswegen stand die Antragstellung an das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg auf der Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatssitzung.
In den Jahren 2016 und 2017 kam es Deutschland vermehrt zu Überschwemmungen infolge heftiger Starkregenereignisse. Dabei kam es zu Überflutungen an Gewässern sowie abseits der Gewässer durch wild abfließendes Wasser. Während Überflutungsgebiete und Gefährdungspotenziale durch Ausbreitung von Flusshochwasser an Gewässern I. und II. Ordnung aus Hochwassergefahren- und Risikokarten bekannt sind, fehlen Erkenntnisse über Überflutungsgebiete und Gefahrenpotenziale der im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden liegenden Fließgewässer III. Ordnung.
Um den Gefahren ausgehend von Überflutungen aus den Gewässern III. Ordnung sowie von wild abfließendem Wasser zu begegnen, hat Bürgermeister Klaus Schumann (ÜWB) Bürgermeister Schumann Kontakt zum Wasserwirtschaftsamt Nürnberg aufgenommen und die möglichen Förderungen seitens des Umweltministeriums besprochen. So stehen Fördermittel in Höhe von 75 Prozent für die Erkennung der Gefahren und der konzeptionellen Entwicklungen von Schutzmaßnahmen bereit. Wie der Bürgermeister erläuterte, kommen auf die Gemeinde Kosten von rund 150 000 Euro zu, der zu erwartende Eigenanteil der Gemeinde würde 37 500 Euro betragen.
Die Starkregenereignisse in den letzten Jahren haben in Bayern viele lokale Hochwasser an kleinen Gewässern verursacht. Mit dem Sonderförderprogramm will das Bayerische Umweltministerium die Kommunen in Bayern bei der Vorsorge direkt vor Ort unterstützen. Das Sonderförderprogramm richtet sich insbesondere an kleinere Kommunen, für die Sturzfluten eine existenzielle Bedrohung sein können.
Ziel des Sonderförderprogrammes ist es, die Hochwassergefahren nicht nur von kleinen Gewässern, sondern auch von sogenanntem wild abfließendem Wasser in einer Kommune zu erkennen. Darauf aufbauend werden individuelle Handlungsmöglichkeiten und Schutzmaßnahmen für die Kommunen sowie für die Betroffenen vor Ort aufgezeigt. Nicht nur die klassischen Möglichkeiten des technischen Hochwasserschutzes, sondern auch Elemente wie die Hochwasservorsorge bei der Flächennutzung oder Bauleitplanung werden dabei beleuchtet.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, einen Förderantrag für die Erstellung eines "Integralen Konzeptes zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement" inklusive der dazu notwendigen Vermessungsleistungen beim Wasserwirtschaftsamt Nürnberg zu stellen. sae
In den Jahren 2016 und 2017 kam es Deutschland vermehrt zu Überschwemmungen infolge heftiger Starkregenereignisse. Dabei kam es zu Überflutungen an Gewässern sowie abseits der Gewässer durch wild abfließendes Wasser. Während Überflutungsgebiete und Gefährdungspotenziale durch Ausbreitung von Flusshochwasser an Gewässern I. und II. Ordnung aus Hochwassergefahren- und Risikokarten bekannt sind, fehlen Erkenntnisse über Überflutungsgebiete und Gefahrenpotenziale der im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden liegenden Fließgewässer III. Ordnung.
Eigenanteil 37 500 Euro
Um den Gefahren ausgehend von Überflutungen aus den Gewässern III. Ordnung sowie von wild abfließendem Wasser zu begegnen, hat Bürgermeister Klaus Schumann (ÜWB) Bürgermeister Schumann Kontakt zum Wasserwirtschaftsamt Nürnberg aufgenommen und die möglichen Förderungen seitens des Umweltministeriums besprochen. So stehen Fördermittel in Höhe von 75 Prozent für die Erkennung der Gefahren und der konzeptionellen Entwicklungen von Schutzmaßnahmen bereit. Wie der Bürgermeister erläuterte, kommen auf die Gemeinde Kosten von rund 150 000 Euro zu, der zu erwartende Eigenanteil der Gemeinde würde 37 500 Euro betragen.
Für kleinere Kommunen
Die Starkregenereignisse in den letzten Jahren haben in Bayern viele lokale Hochwasser an kleinen Gewässern verursacht. Mit dem Sonderförderprogramm will das Bayerische Umweltministerium die Kommunen in Bayern bei der Vorsorge direkt vor Ort unterstützen. Das Sonderförderprogramm richtet sich insbesondere an kleinere Kommunen, für die Sturzfluten eine existenzielle Bedrohung sein können.
Antrag wird gestellt
Ziel des Sonderförderprogrammes ist es, die Hochwassergefahren nicht nur von kleinen Gewässern, sondern auch von sogenanntem wild abfließendem Wasser in einer Kommune zu erkennen. Darauf aufbauend werden individuelle Handlungsmöglichkeiten und Schutzmaßnahmen für die Kommunen sowie für die Betroffenen vor Ort aufgezeigt. Nicht nur die klassischen Möglichkeiten des technischen Hochwasserschutzes, sondern auch Elemente wie die Hochwasservorsorge bei der Flächennutzung oder Bauleitplanung werden dabei beleuchtet.Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, einen Förderantrag für die Erstellung eines "Integralen Konzeptes zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement" inklusive der dazu notwendigen Vermessungsleistungen beim Wasserwirtschaftsamt Nürnberg zu stellen. sae