Im Anschluss an die Verhandlung erläuterte Eva Pfeil von der Kommunalen Jugendarbeit ihre Tätigkeit. Sie ist seit 2013 für den erzieherischen Jugendschutz und für die Präventionsarbeit im Kreis zustän...
Im Anschluss an die Verhandlung erläuterte Eva Pfeil von der Kommunalen Jugendarbeit ihre Tätigkeit. Sie ist seit 2013 für den erzieherischen Jugendschutz und für die Präventionsarbeit im Kreis zuständig.
Das Jugendschutzgesetz, betont sie, wurde nicht dazu geschaffen, um Eltern und Veranstalter unnötig zu ärgern und ihnen das Leben schwer zu machen. Vielmehr sollten Kinder und Jugendliche vor gefährlichen Einflüssen und Situationen in der Öffentlichkeit geschützt werden. Dafür regelt es den Verkauf von Alkohol und Zigaretten und gibt Ausgehzeiten für Disco- und Kneipenbesuche vor. Durch altersmäßig abgestufte Verbote will der Gesetzgeber erreichen, dass ein Kind auf "sanfte" und altersgerechte Weise nach und nach in die Welt der Erwachsenen hineinwächst.
Wichtig sei dabei, dass das Jugendschutzgesetz nicht nur Rechte und Pflichten von jungen Menschen bestimme, sondern die Verantwortlichkeit von Eltern, Erziehungsberechtigten und Veranstaltern festlege. Viele Vereine und Verbände, die öffentliche Feste veranstalten, seien sich ihrer Verantwortung bewusst, berichtet Pfeil aus der Praxis. Trotzdem sei es wichtig und nötig, im Vorfeld die konkreten Einzelheiten mit den Organisatoren zu erörtern.
Diesem Zweck dienen zwei Informationsabende für Veranstalter, Vereine und Verbände, organisiert von der Kommunalen Jugendarbeit in Kooperation mit den beiden Polizeiinspektionen Ebern und
Haßfurt. Das Thema: "Feste feiern und Jugendschutz". Die erste Veranstaltung findet am Montag, 7. Mai, ab 18.30 Uhr im kleinen Saal der Frauengrundhalle Ebern (Graf-Stauffenberg-Straße 1) statt, die zweite am Mittwoch, 9. Mai, ab 18 Uhr im evangelischen Gemeindehaus am Heideloffplatz in Haßfurt. Dabei sollen alle Fragen und Unsicherheiten bei der konkreten Umsetzung des Jugendschutzes vor Ort geklärt werden.
Diesem Anliegen dient auch eine neue Info-Broschüre des Landkreises Haßberge. Der Titel: "Party?... aber sicher! Jugendschutz, Tipps und Checklisten. Eine Arbeitshilfe für ehrenamtliche Veranstalter von Partys, Festen und Feiern".
"Sehr erfreuliche Tendenz"
Siegbert Weinkauf, Dienststellenleiter der Eberner Polizei, lobt die 55-seitige Broschüre in den höchsten Tönen. Gemeinden und Vereine könnten sich hier nahezu über alle Aspekte des Themas informieren.
In Sachen Jugendschutz, berichtet er, gebe es in den letzten Jahren eine "sehr erfreuliche Tendenz": Während es vor sieben oder acht Jahren noch zu zahlreichen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz kam, gebe es bis auf wenige Ausnahmen heute kaum Klagen. Er führt dies vor allem darauf zurück, dass praktisch alle Organisatoren eng mit der Polizei kooperieren. In der Praxis läuft es dann meistens so ab, dass zu Beginn eines Festes und dann nochmals nach Mitternacht eine Polizeistreife präventiv auftaucht und die Beamten vorsorglich ihre Unterstützung anbieten. Den Discobetreibern etwa rechnet er hoch an, dass sie durch penible Ausweiskontrollen strikt auf das Alter der Besucher achten.
Dass die Veranstalter das Thema "Jugendschutz" in aller Regel ernstnehmen, bestätigt auch sein Kollege Norbert Mohr von der Haßfurter Polizei. Wenn es betrunkene Jugendliche bei öffentlichen Feiern gibt, könne man dies nicht pauschal den Veranstaltern anlasten: Gegen diejenigen, die "vorglühen", oder gegen die uneinsichtigen Stellvertreter-Käufe von Alkohol durch Erwachsene sei sehr schwierig vorzugehen, weiß Mohr, Chef der Polizei in Haßfurt.
mw