Der Zweckverband Staatliche Gesamtschule Hollfeld, dem auch der Markt Wonsees angehört, wird eine Änderung der Verbandssatzung vornehmen, die Auswirkungen auf die Finanzierungsverteilung sowie die Zus...
Der Zweckverband Staatliche Gesamtschule Hollfeld, dem auch der Markt Wonsees angehört, wird eine Änderung der Verbandssatzung vornehmen, die Auswirkungen auf die Finanzierungsverteilung sowie die Zusammensetzung der Verbandsversammlung hat.
In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Schul- und Sozialausschuss dafür ausgesprochen, dem Markt Wonsees für den dem Landkreis Kulmbach durch die Satzungsänderung zufallenden zusätzlichen Sitz in der Verbandsversammlung ein Vorschlagsrecht einzuräumen. Die entsprechende Beschlussfassung wird aber der Kreistag in seiner nächsten Sitzung treffen.
Landrat Klaus Peter Söllner (FW) verwies zum Sachverhalt auf ein Schreiben des Landkreises Bamberg vom 10. Juli, der damit eine Änderung des Umlageschlüssels zur Deckung des Finanzbedarfs beim Zweckverband Staatliche Gesamtschule Hollfeld sowie eine Anpassung der Besetzung der Verbandsversammlung angeregt hat.
Der Landkreis Bamberg fühlte sich mit seinem Anteil von 17 Prozent am Landkreisanteil von 60 Prozent benachteiligt. In der Sache fand bei der Regierung von Oberfranken ein Gespräch statt, an dem auch die Landräte von Bayreuth und Kulmbach sowie der stellvertretende Landrat von Bamberg teilnahmen.
Alternative
Wie Landrat Klaus Peter Söllner zu verstehen gab, zeigte sich der Landkreis Kulmbach mit Verweis auf eine andere rechtliche Beurteilung und im Hinblick auf die Verdoppelung seines Anteils nicht bereit, die vorgeschlagene Änderung mitzutragen. Man kam vielmehr überein, dass die Kreiskämmerer einen alternativen Vorschlag zur Änderung der Landkreisanteile ausarbeiten und dieser Kompromissvorschlag fand jetzt auch die Zustimmung aller drei Landkreise.
Danach trägt der Landkreis Bayreuth künftig einen Anteil von 80 Prozent (bisher 78), der Landkreis Bamberg 13 Prozent (17) und der Landkreis Kulmbach 7 Prozent (5). Landrat Söllner: "Der Vorschlag soll als Kompromisslösung verstanden werden, um den Bestand des Zweckverbandes zu sichern. Ich danke allen Partnern, die sich auf diese Kompromisslösung eingelassen haben."
Die Landkreisverwaltung wurde ermächtigt, den Caritasverband Bayreuth e.V. ab dem 1. Januar 2019 mit der Insolvenzberatung für den Landkreis Kulmbach zu betrauen und die staatlichen Fördergelder für die Insolvenzberatung nach Erhalt an den Caritasverband weiterzureichen. Nach der derzeitigen Rechtslage sind für die Schuldnerberatung und deren Finanzierung die kreisfreien Gemeinden und Landkreise im eigenen Wirkungskreis zuständig. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II liegt die Zuständigkeit bei den Jobcentern, wobei Träger der Leistungen auch hier die kreisfreien Gemeinden und Landkreise sind.