Für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen verabschiedeten die Hallerndorfer Gemeinderäte eine neue Satzung, die ab dem 1. September in Kraft treten wird. Änderungen betreffen beispi...
Für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen verabschiedeten die Hallerndorfer Gemeinderäte eine neue Satzung, die ab dem 1. September in Kraft treten wird. Änderungen betreffen beispielsweise Änderungsbuchungen: Diese sind künftig nur noch zum 1. Januar, 1. April und 1. September möglich. Die meisten Änderungen seien eher formell, erklärte Bürgermeister Torsten Gunselmann (FWG), und würden dafür sorgen, dass die Gemeinde auf der rechtlich sicheren Seite agiere.