Abwasser in Hirschaid: Gebührenpflichtige sind zur Selbstauskunft aufgerufen

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Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ab dem Kalenderjahr 2018 ist beschlossene Sache. Einstimmig billigte der Marktgemeinderat das Konzept der "Sc...

Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ab dem Kalenderjahr 2018 ist beschlossene Sache. Einstimmig billigte der Marktgemeinderat das Konzept der "Schneider & Zajontz Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH Heilbronn", die schon in zahlreichen Kommunen diese Änderung der Gebührenordnung begleitet hat. Deren Geschäftsführer Klaus Spahn wird zu der ersten Bürger-Informationsveranstaltung am 5. Juli nach Hirschaid kommen, um Rede und Antwort zu stehen. Darüber hinaus sind eine Informationsbroschüre, Einträge auf der Homepage der Marktgemeinde sowie Ortsteilversammlungen geplant.
Zur korrekten Umsetzung des Vorhabens bedarf es der Selbstauskunft der rund 4800 Grundstücksbesitzer über ihre versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen. Jeder Gebührenpflichtige hat dabei eine Mitwirkungspflicht. Kommt er ihr nicht nach, kann zum Mittel der Schätzung gegriffen werden, die laut Spahn eher zugunsten der Gemeinde ausfallen wird. Es werde sich für die Gebührenpflichten nicht lohnen, die Selbstauskunft nicht zu erteilen, schickte der Jurist voraus.
Bei der Abwasserbeseitigung entstehen dem Markt Hirschaid wie bisher Kosten für die Straßenentwässerung, die Behandlung des Niederschlagswassers der Grundstücke und des Schmutzwassers aus den Gebäuden. Die Kosten der Straßenentwässerung (Kläranlage, Misch-, Schmutz- und Regenwasserkanäle, Regenüberlaufbecken und vieles mehr) werden auch in Zukunft nicht auf die Grundstücksbesitzer umgelegt, sondern von der Gemeinde getragen. Etwas mehr als ein Viertel der Gesamtkosten entfällt auf die Beseitigung des Niederschlagswassers, knapp die Hälfte wird für die Schmutzwasserbeseitigung aufgewendet.
Bisher wird die Abwassergebühr nach dem Verbrauch von Trinkwasser berechnet. Dadurch entsteht eine Ungerechtigkeit zum Beispiel zwischen Mehrfamilienhäusern mit hohem Frischwasserverbrauch und vergleichsweise geringer Versiegelung von Flächen gegenüber einem Einkaufsmarkt, der große Dach- und Parkflächen in den Kanal entwässert, aber nur wenig Trinkwasser für Kantine, Toiletten und Gebäudereinigung verbraucht. Da im Markt Hirschaid der Anteil der Niederschlagswasserkosten am gebührenfähigen Aufwand bei 19,3 Prozent liegt - und damit deutlich über der gesetzlich zulässigen 12-Prozent-Schwelle - muss die Gemeinde das Gebührensplitting einführen. Dadurch wird der Markt insgesamt nicht mehr Gebühren für die kostenrechnend zu betreibende Abwasserreinigungsanlage einnehmen; im Einzelfall werden sich die Gebühren aber für bewohnte Grundstücke etwas verringern und insbesondere für Gewerbegrundstücke erhöhen.


Fragebögen kommen

Allerdings haben einzelne Gewerbetreibende bereits Versickerungsanlagen errichtet, was sich künftig auszahlen wird. Das gilt auch für private Grundstücksbesitzer: Es wird eine Begünstigungsformel für Sickermulden sowie für Zisternen zur Brauchwassernutzung und Gartenbewässerung eingeführt. Dabei gelten Mindestgrößen und Flächenfaktoren.
Die Grundstücksbesitzer erhalten im Laufe dieses Jahres Fragebogen, um detailliert Auskunft über Gebäudeflächen und versiegelte Bodenflächen zu geben. Außerdem wird gefragt, welche Gebäude- und Bodenflächen an die Kanalisation angeschlossen sind oder ob Teilversiegelungen vorliegen. Wichtig: Eine Terrasse zum Beispiel, die nicht in den Kanal entwässert wird, ist auch nicht gebührenpflichtig. Unterschieden wird gegebenenfalls aber nach dem Flächenbelag: mit oder ohne Flächenverguss, Rasengittersteine oder Schotterrassen etc. Ist keine Wasserdurchlässigkeit gegeben, werden die Flächen mit dem Faktor 1,0 angerechnet. Für Gründachflächen, Ökopflaster und Rasengittersteine gilt Faktor 0,4, für Befestigungen mit Pflaster oder Platten ohne Fugenverguss auf Sand oder Kies wird der Faktor 0,6 angewendet. Das ganze System schafft einen Anreiz, Flächen nicht zu "betonieren". Es werde sich allerdings kaum auszahlen, eine Fläche zu entsiegeln und neu durchlässig zu befestigen, gab Span zu bedenken.


Kein Kavaliersdelikt

Einige Kräfte der Gemeindeverwaltung werden nun so geschult, dass sie Grundbesitzern beim Ausfüllen der Selbstauskunftsunterlagen behilflich sein können. Falsche, betrügerische Angaben werden nicht als Kavaliersdelikt angesehen. Eine Kontrollmöglichkeit sieht Bürgermeister Klaus Homann (CSU) beim regelmäßigen Austausch der Wasserzähler durch Gemeindepersonal.
Neben dem Grundsatzbeschluss wurde noch festgelegt, dass der Gebührenbemessungszeitraum ab 1. Januar 2018 das Kalenderjahr sein wird und für das Restrumpfjahr 2017 vom 1. September bis 31. Dezember eine separate Abrechnung erfolgen soll. Ab dem nächsten Jahr werden die Vorauszahlungen am 15. April, 15. Juli und 15. Oktober erhoben.