500 Euro Geldbuße und Fahrverbot

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Im Mittelpunkt der jüngsten Verhandlung vor dem Amtsgericht wegen Trunkenheit im Verkehr stand ein aus der Uni-Klinik in Bonn angereister Sachverständiger. Cornelius Hess als Leiter der Forensischen T...

Im Mittelpunkt der jüngsten Verhandlung vor dem Amtsgericht wegen Trunkenheit im Verkehr stand ein aus der Uni-Klinik in Bonn angereister Sachverständiger. Cornelius Hess als Leiter der Forensischen Toxikologie erläuterte ausführlich die Wirkung einer Vergiftung durch den Konsum illegaler Drogen.
Da er im Falle eines angeklagten Lkw-Fahrers aus den Blutwerten zwar einen Drogenkonsum, aber keine Fahruntüchtigkeit nachweisen konnte, wurde dieser Gesetzesverstoß nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Der Angeklagte kam so mit einer - noch nicht rechtskräftigen - Geldbuße von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot glimpflich davon.


Auffällige Fahrweise?

Es war ein Tag vor dem letztjährigen Heiligabend, als der Angeklagte (37) mit seinem Mercedes-Laster plus Anhänger auf der Autobahn A 70 unterwegs war. Etwa um 20 Uhr abends erreichte er von der Kasseler Autobahn kommend den Haßbergkreis. Zwischen der Abfahrt Schonungen und Theres setzte ein am Steuer eines Pkw sitzender 58-Jähriger zum Überholen des Lkw an. Den Vorgang brach er ab, weil der Lkw nach links abdriftete. Etwa zehn Kilometer lang fuhr er anschließend hinter dem Transporter her, dann informierte der Mann die Polizei, weil er die unsichere Fahrweise des Lkw-Lenkers bedenklich fand.
Die Autobahnpolizei nahm diesen Anruf ernst und heftete sich an die Fersen des Trucks. Vom Autobahntunnel bei Eltmann bis zur Abfahrt Viereth/Trunstadt konnten sie jedoch keinerlei Auffälligkeiten feststellen. Dennoch führten sie ein Kontrolle durch. Der dabei verwendete Alkoholtest verlief negativ, aber ein sogenannter Drogenvortest zeigte einen Ausschlag. Ergo musste der Mann sein Fahrzeug stehenlassen und die Beamten auf die Polizeidienststelle nach Haßfurt begleiten, wo kurz nach 22 Uhr eine Blutprobe genommen wurde. Der untersuchende Arzt konnte jedoch keine Fahruntüchtigkeit feststellen. Der Gutachter aus Bonn auch nicht, weswegen vom Gericht nur eine Ordnungswidrigkeit geahndet wurde.