3,25 Promille geben Rätsel auf

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Das Haßfurter Amtsgericht setzte ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr aus. Als die Polizisten die Wohnung des 45-jährigen Mannes betraten, lag dieser tief schlafend auf dem Sofa im Wohnzimm...

Das Haßfurter Amtsgericht setzte ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr aus.

Als die Polizisten die Wohnung des 45-jährigen Mannes betraten, lag dieser tief schlafend auf dem Sofa im Wohnzimmer. Eine kurz darauf vorgenommene Blutprobe ergab 3,25 Promille. Das liegt weit jenseits der absoluten Fahruntüchtigkeit, die bei 1,1 Promille beginnt. Beim Strafprozess vor dem Amtsgericht in Haßfurt sprach sein Verteidiger davon, dass sein Mandant nach einer Autofahrt erst zu Hause eine Flasche Doppelkorn geleert habe - ein typischer Nachtrunk. Diese Behauptung müsse überprüft werden, meinte die Amtsrichterin Ilona Conver und beauftragte einen Rechtsmediziner mit einer gutachterlichen Stellungnahme. Erst wenn diese vorliegt, wird der Prozess fortgesetzt.

Pünktlich bei der Arbeit

Am 3. August dieses Jahres, es war ein Freitag, erschien der Mann pünktlich um kurz nach sechs Uhr an seiner Arbeitsstelle im Maintal. Drei seiner Arbeitskollegen und sein Vorgesetzter wurden nacheinander in den Zeugenstand gerufen, um zu klären, ob er zu diesem Zeitpunkt bereits alkoholisiert war. Während einer der Zeugen erklärte, dass der Angeklagte auf ihn einen "normalen Eindruck" gemacht habe, sprach ein anderer von glasigen Augen und schwankendem Gang.

Der konkrete Ablauf an diesem Morgen sah folgendermaßen aus: Laut Stempeluhr lag der Arbeitsbeginn bei 6.15 Uhr. Etwa eine halbe Stunde später sprach ein Kollege den Abteilungsleiter an und wies darauf hin, dass der 45-Jährige alkoholisiert gewirkt und seinen Arbeitsplatz verlassen habe, ohne sich abzumelden. Als man auf dem Firmenparkplatz das Auto des Angeklagten nicht mehr vorfand, verständigte der Vorgesetzte die Polizei.

Unter Tränen

Kurz nach acht Uhr klingelte eine Streife an der Wohnungstür des Betreffenden. Seine Ehefrau öffnete, und als sie die Uniformierten sah, "brach sie gleich in Tränen aus", erinnerte sich ein Polizist. Nachdem die Ordnungshüter den Schlafenden weckten, schwankte dieser leicht, war aber "überraschend gut ansprechbar", schilderte der Polizeibeamte. Die ihm gestellte Frage, ob er unter Alkoholeinfluss gefahren sei, verneinte der Mann und behauptete, erst zu Hause drei Bier getrunken zu haben. Der Verdächtige musste die Blutprobe abgeben. Bei seiner späteren polizeilichen Beschuldigtenvernehmung gab der Familienvater an, außer einigen Bierflaschen auch eine 0,7-Liter-Flasche Doppelkorn geleert zu haben. Um diesen behaupteten Nachtrunk zu überprüfen, ordnete Amtsrichterin Ilona Conver an, dass ein neuer Gerichtstermin anberaumt wird. Dann soll der Fall aufgeklärt werden.