Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte einen 30- Jährigen, weil er seine kleine Tochter geschlagen hatte.
Bei einer Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht in
Haßfurt handelt es sich oft um Schlägereien in einer Diskothek oder Kneipe. Die kürzlich behandelte Strafsache fiel aus dem Rahmen, weil sie nicht allzu oft vorkommt: Auf der Anklagebank saß ein 30-jähriger Vater, weil er seiner fünfjährigen Tochter eine Ohrfeige verabreicht hatte. Der bislang nicht vorbestrafte Beschuldigte wurde deswegen zu einer Geldstrafe von 1800 Euro rechtskräftig verurteilt.
Laut der von Staatsanwältin Andrea Götz verlesenen Anklageschrift spielte sich der Vorfall am 27. August letzten Jahres ab. Mit seiner flachen rechten Hand, so die Anklage, habe der zweifache Vater seiner minderjährigen Tochter mehrfach auf das Gesäß und ins Gesicht geschlagen. Deswegen erhielt der verheiratete, aber von seiner Frau und den Kindern getrennt lebende Handwerker wenige Wochen später einen Strafbefehl von der Justiz, wonach er 2400 Euro Strafe zahlen sollte. Weil er dagegen Einspruch einlegte, kam es nun zu der öffentlichen Hauptverhandlung beim Amtsgericht.
"Einmaliger Fehler"
Der mit seinem Anwalt Hans Andree erschienene Angeklagte schilderte die fast ein Jahr zurückliegenden Vorgänge aus seiner Sicht. Demzufolge habe sein Töchterlein ihn seinerzeit angelogen und "rotzfrech ins Gesicht gelacht". Und da sei ihm die Hand ausgerutscht und er habe ihr eine Ohrfeige gegeben. Mit den Worten: "Es war ein einmaliger Fehler", brachte der Beschuldigte seine Reue zum Ausdruck.
Da die Mutter aufgrund der körperlich sichtbaren Züchtigungsspuren die Sache seinerzeit bei der Polizei zur Anzeige brachte, kam auch die Staatsanwaltschaft ins Spiel. Seit dem damaligen Fauxpas ist erst einmal Funkstille, denn der Mann hält eine vom Familiengericht angeordnete Kontaktsperre zu seinen minderjährigen Kindern strikt ein. Durch sein Geständnis ersparte er seiner Noch-Frau und vor allem seinen Kindern, als Zeugen aussagen zu müssen.
Es gibt kein Züchtigungsrecht
"Wir leben nicht mehr im 19. Jahrhundert", betonte die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer. Eltern, führte sie weiter aus, hätten heute in der Erziehung kein wie auch immer geartetes körperliches Züchtigungsrecht mehr. Vielmehr stünden Kinder unter dem besonderen Schutz des Staates. Sie forderte eine empfindliche Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 40 Euro, mithin also 3200 Euro.
Regelung seit dem Jahr 2000
Amtsrichter Martin Kober wies auf die jetzt geltende eindeutige gesetzliche Regelung im Familienrecht hin. Sie wurde im November 2000 vom Gesetzgeber neu beschlossen. In dem "Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung" heißt es wörtlich: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." Damit sind Züchtigungen als Erziehungsmaßnahme aufgrund der aktuellen Rechtslage kategorisch untersagt.
Der Verteidiger des Angeklagten führte strafmildernd ins Feld, dass sein Mandant von Anfang an geständig gewesen sei und die Tat aufrichtig bereue. Er bewertete die Tat als "Augenblicksversagen" und bat das Gericht um eine milde Strafe. Mit 60 Tagessätzen zu je 30 Euro liegt das Strafmaß des Urteils etwas unter dem des Strafbefehls. Aber dafür muss der Mann auch die Gerichtskosten tragen und seinen Anwalt bezahlen.
Der Vorsitzende gab dem Verurteilten noch folgende gut gemeinte Mahnung mit auf den Weg: "Egal, wie ein Kind sich verhält, Sie sind der Erwachsene und Sie sind für ihre Handlungen verantwortlich!"