In ihrer WG in Forchheim haben zwei Männer 30 Cannabispflanzen angebaut. Außerdem fand die Polizei einen Schlagring. Nun standen sie vor Gericht.
Weil zwei Männer in ihrer Wohngemeinschaft in Forchheim 30 Cannabispflanzen angebaut haben, wurden sie nun vom Amtsgericht zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Bei der Wohnungsdurchsuchung fanden Polizisten auch Haschisch-Brocken und einen selbst gebauten Schlagring. Eine ehemalige Nachbarin der beiden Angeklagten (29 und 28 Jahre alt) hatte die Polizei auf die Spur der illegalen Plantage gebracht.
Hanfgeruch verrät Plantage
Die Frau wohnte unterhalb der WG, den Cannabisgeruch habe sie ständig wahrgenommen. "Unsere ganze Wohnung hat danach gerochen", sagte die Zeugin vor Gericht. Bei Dunkelheit habe sie am Fenster die künstliche Beleuchtung für die Pflanzen gesehen. Und sie beobachtete, wie der 29-Jährige Blumenerde in seine Wohnung brachte und wie er einen Biomüllbeutel mit Cannabis-Resten entsorgte.
Ende September 2016 durchsuchten Polizisten die WG: Die Beamten fanden 14 Cannabis-Setzlinge, acht größere Setzlinge, drei mittelgroße Pflanzen und fünf zwischen eineinhalb und zwei Meter große Pflanzen. Einige Teile waren bereits abgeerntet. Laut Landeskriminalamt wogen die getrockneten Pflanzen rund 690 Gramm, die einen Wirkstoffgehalt von 54 Gramm des illegalen THC (Tetrahydrocanabinol) hatten.
Der 29-Jährige bestritt, an dem Cannabis-Anbau beteiligt gewesen zu sein. Sein Mitbewohner, den er vor drei Jahren auf der Arbeit kennen gelernt hat, habe die Pflanzen gezüchtet. "Im Sommer habe ich festgestellt, was in der Wohnung los ist. Es kamen immer mehr Pflanzen, Gewächse und Equipment zum Vorschein", sagte der Angeklagte auf Rumänisch. Eine Dolmetscherin übersetzte.
"Es ist nicht meine Sache, was mein Mitbewohner in seiner Freizeit macht. Alles geschah in seinem Zimmer", sagte er. Die Polizisten hingegen gaben an, dass in einem Schlafzimmer Cannabis angebaut, im Wohnzimmer gelagert und in einem Abstellzimmer getrocknet wurden.
Cannabis gegen Depression
Der 28-jährige Mitbewohner räumte den Anbau ein. Er schlief sogar im Wohnzimmer, da sein Schlafzimmer voller Pflanzen stand. "Es war nicht geplant, dass es so große Ausmaße annimmt." Er habe das Cannabis zum Eigenkonsum angebaut und wollte sich einen Vorrat schaffen. Er habe damals regelmäßig geraucht, als Mittel gegen seine Depression. Heute nehme er Antidepressiva, die sein Hausarzt ihm verschreibt. Ein ärztliches Attest legte der Angeklagte nicht vor. Besonders kurios: Kurz nach der Hausdurchsuchung wurde er bei einer Einlasskontrolle am Gericht mit LSD im Geldbeutel erwischt, die Geldstrafe hat er allerdings beglichen.
Da der 28-Jährige ein vollumfängliches Geständnis ablegte, konzentrierte sich die Verhandlung somit auf die Tatbeteiligung des 29-Jährigen. Die Nachbarin beharrte darauf, dass sie ihn mit Blumenerde in die Wohnung laufen sah. In der WG wurden keine anderen Pflanzen außer den Cannabis-Gewächsen gefunden. Dass über seinen Amazon-Account eine Klimaanlage für Gewächse gekauft wurde, belastete ihn zusätzlich. Er gab auch zu, unregelmäßig Marihuana - auch mit seinem Mitbewohner - geraucht zu haben. Auch den Schlagring, der in seinem Zimmer gefunden wurde, habe er selbst hergestellt.
Staatsanwältin Susanne Hansen hatte keinen Zweifel, dass sich der 29-Jährige auch am Anbau beteiligt hat: "Ich bin davon überzeugt, dass er von den geernteten Produkten profitiert hat." Sein Verteidiger Marc Rimkus hingegen meinte, einen Tatbeitrag könne er nicht hundertprozentig erkennen. Den Besitz des Schlagrings hingegen habe sein Mandant freimütig eingeräumt, deswegen sei wegen unerlaubten Waffenbesitzes eine Geldstrafe ausreichend.
Der Verteidiger des 28-Jährigen betonte, dass man den Kontext der depressiven Erkrankung mitberücksichtigen müsse: "Meinem Mandanten ging es um den Eigenkonsum. Und es ist dann eskaliert." Es sei dem Angeklagten nicht um Gewinnstreben gegangen. THC sei zudem einer der ungefährlichsten Wirkstoffe.
Gute Sozialprognosen für beide
Amtsrichterin Silke Schneider und die beiden Schöffen verurteilten den einschlägig vorbestraften 28-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Zudem muss er 2000 Euro Bewährungsauflage an die Forchheimer Arbeiterwohlfahrt zahlen. "Wir wollen sie damit unterstützen, dass sie draußen bleiben und so etwas nicht mehr machen", sagte Schneider und verwies darauf, dass der Angeklagte berufstätig ist und derzeit bei seinem Vater wohnt.
Der 29-Jährige erhielt ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, wegen des Schlagrings und der Cannabispflanzen: "Wir sind der Überzeugung, dass sie einen Teil zu dem Anbau geleistet haben", begründete Schneider die Entscheidung. Er muss 1500 Euro an die Pfründnerstiftung zahlen.
Hmmm, mir ist immer noch nicht klar, worin die beiden Verurteilten Menschen oder die Gesellschaft geschadet haben, welche Rechtsgutsverletzung liegt hier vor?
Ist es nicht eher umgekehrt, dass hier in Grundrechte, speziell das Recht auf Selbstmedikation des einen ("Recht auf Rausch") seiner Depression, eingegriffen wurde?
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