Von Moggast bis Kanndorf: Ortsränder sind nicht identisch

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Blick vom ehemaligen Disco-Parkplatz auf Moggast. Dieses Areal am Ortsrand von Moggast ist "Außenbereich". Auch wenn es eine Straße mit Kanal gibt, gilt die Erschließung als nicht gesichert. Dennoch stimmte der Bauausschuss einer Bauvoranfrage zu. Foto: Josef Hofbauer
Blick vom ehemaligen Disco-Parkplatz auf Moggast. Dieses Areal am Ortsrand von Moggast ist "Außenbereich". Auch wenn es eine Straße mit Kanal gibt, gilt die Erschließung als nicht gesichert. Dennoch stimmte der Bauausschuss einer Bauvoranfrage zu.  Foto: Josef Hofbauer

Die Ebermannstadter Stadträte beurteilen Baugesuche an der Peripherie von Ortsteilen unterschiedlich.

Es gibt Unterschiede, gewaltige Unterschiede. Während der Bauausschuss der Errichtung eines Gebäudes in Moggast zustimmte, obwohl das Bauvorhaben im Außenbereich liegt, lehnte das Gremium das gleiche Ansinnen in Rüssenbach ab. Abgeschmettert wurde auch eine Bauvoranfrage für ein Wohnhaus im einstmals geplanten Baugebiet Debert II in Ebermannstadt. Die vor Jahrzehnten für eine Bebauung reservierten Flächen, darunter auch ein 3000 Quadratmeter großes Areal im Besitz der Stadt, seien zu sehr verbuscht. Die Ausgleichsflächen seien zu hoch, informierte Geschäftsstellenleiter Herbert Herlitz.

Dies sei auch der Grund, warum das Baugebiet "Debert II" seitens der Stadt nicht weiter verfolgt werde. Im nun ausgewiesenen Baugebiet Ehrlich sei der Eingriff in die Natur deutlich geringer, rief Herlitz in Erinnerung.
Bei der Realisierung des Baugebietes "Debert II" fielen dreimal so viel Ausgleichsflächen an, als im Gebiet "Ehrlich"
"Aber nur, weil die Flächen nicht gepflegt würden", kritisierte Ludwig Brütting (FW). Die Stadt müsse hier mit gutem Beispiel vorangehen, forderte er. Bürgermeister Franz Josef Kraus (CSU) zog sich hier auf den Rechtsstatus zurück. Bislang sei hier kein Bauland ausgewiesen, folglich müsse die Bauvoranfrage abgelehnt werden. Grundsätzlich verneinen wollte er die Bebauung des ins Auge gefassten Areals aber nicht. "Im Zuge eines Bebauungsplanes ist vieles möglich", erklärte Kraus, dessen Argumentation die Mehrheit der Ausschussmitglieder folgte.

Ähnlich argumentierte das Gremium bei einer Bauvoranfrage aus Rüssenbach. Im Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1978 sei eine Bebauung grundsätzlich möglich. Da im 1976 aufgestellten Bebauungsplan das fragliche Grundstück ausgespart wurde, wollte der Bauausschuss daran nicht rütteln. "Die werden ihre Gründe gehabt haben", erklärte Bürgermeister Kraus.

Nicht mehr nachvollziehbar

Nachvollzeihen lasse sich dieser Schritt heute nicht mehr. Nach aktueller Sachlage gelte die Erschließung formell als "nicht gesichert", auch wenn die Straße unmittelbar an dem Grundstück vorbei führe. Allerdings war der Bauwerber einst nicht an den Erschließungskosten beteiligt. Ihm nachträglich Kosten aufzuerlegen sei nicht möglich, weil das Verfahren verjährt sei. Folglich blieb es bei der Ablehnung.

Bei einem ähnlichen Fall in Moggast stimmte das Gremium der Bebauung zu, auch wenn das Haus im "Außenbereich" errichtet werden soll. Hier gelte die Erschließung als gesichert, argumentierte Geschäftsleiter Herbert Herlitz, der darauf verwies, dass der Interessent bereits Erschließungskosten bezahlt habe. Bürgermeister Franz Josef Kraus dagegen blieb hart. Es gebe keinen Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan allein sei nicht ausschlaggebend. Deshalb plädierte er dafür, dem Antragsteller die bereits entrichteten Erschließungskosten zurückzuzahlen. Die restlichen Mitglieder des Ausschusse sahen das anders. Sie stimmten der Bauvoranfrage zu.
Ebenso plädierte das Gremium für die Errichtung eines Fertighauses in Buckenreuth. Einzige Bedingung: Das Haus muss über einen privaten Kanal an die öffentliche Entwässerung angeschlossen werden.

Zustimmung signalisierte das Gremium auch für die Errichtung von zwei Wochenendhäusern in Kanndorf. Bürgermeister Kraus machte zwar keinen Hehl daraus, dass er eine dauerhafte Bebauung lieber sehe, stimmte aber dem Vorhaben zu, weil der Antragsteller eine bereits frühere gegebene Zusage verfallen hatte lassen. Zudem sei er der Stadt in Grundstücksfragen entgegengekommen und habe sich an die Vereinbarungen mit der Stadt gehalten, erinnerte Herlitz.