Beim Annafest 2016 wurde ein Mann bewusstlos geschlagen und schwer verletzt. Einer der Täter wurde nun verurteilt, der zweite Angeklagte freigesprochen.
Zwei Angeschuldigte, die sich gegenseitig Vorwürfe machten, und neun Zeugen, die teils widersprüchlich aussagten: Diese vierstündige Verhandlung vor dem Amtsgericht Forchheim war vertrackt. Auf der Anklagebank saßen ein 23-Jähriger und ein 25-Jähriger: Auf dem Annafest 2016 sollen sie einen Mann bewusstlos geschlagen und gegen den Kopf getreten haben. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen im Gesicht, musste operiert werden und konnte mehrere Monate nicht arbeiten. Nach dem schwierigen Prozess verurteilte Richterin Silke Schneider den Jüngeren zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, der Ältere erhielt einen Freispruch.
Verbale Auseinandersetzung eskalierte
Am 31. Juli 2016 war gegen 0.30 Uhr auf dem Annafest-Gelände eine verbale Auseinandersetzung zu einem gewalttätigen Streit eskaliert. Das Opfer war mit seiner Schwester und deren Freund auf dem Nachhauseweg auf Höhe des Gottla-Kellers. Dort sollen die beiden Angeklagten die Schwester mit "Blondi" angesprochen haben, woraufhin ihre Begleiter die beiden als "Spastis" beleidigten. Es kam zu einem Streitgespräch, bei dem der heute 23-Jährige der Frau sein Getränk ins Gesicht schüttete. Deshalb schlug ihr Bruder dessen Becher aus der Hand.
Daraufhin schlug der Angeklagte dem Opfer mit der Faust ins Gesicht und der Geschädigte ging bewusstlos zu Boden. Laut Anklageschrift sollen nun beide Beschuldigten mehrmals mit den Füßen gegen ihn getreten haben. Danach flüchtete der 23-Jährige. Der 25-Jährige hingegen wurde von Zeugen festgehalten, bis die Polizei eintraf.
Der Jüngere gab den Faustschlag und die Tritte zu. Aber auch die anderen hätten sich an der Schlägerei beteiligt. Er belastete auch seine Mitangeklagten. "Ich war erheblich betrunken und habe mich gewehrt. Aber es war natürlich übertrieben", verteidigte sich der 23-Jährige. Als die Polizei ihn kurz nach der Tat zu Hause fand, ergab ein Alkoholtest 1,7 Promille.
Bereits vor der Verhandlung hatte der Angeklagte dem Opfer 5000 Euro Schadenswiedergutmachung gezahlt. Auch dem Arbeitgeber des Geschädigten zahlte er 7300 Euro.
Blut auf der Kleidung
Der ältere Angeklagte bestritt vehement, an diesem Tag gewalttätig geworden zu sein: "Ich habe nicht getreten, geschlagen, gar nichts." Das Blut, das nachweislich auf seinem T-Shirt, der Hose und der Kleidung war, sei dort gelandet, weil er dem Opfer aufhelfen wollte. Vielmehr machte auch er seinem ehemaligen Freund einen Vorwurf: Dieser habe nach der Tat noch extra Alkohol getrunken, um bei der Polizeikontrolle mehr Promille zu haben.
Vor Gericht bestätigten das Opfer, seine Schwester und ihr Freund im Grunde die Vorwürfe gegen den 23-Jährigen. Doch keiner hatte gesehen, dass auch der 25-Jährige getreten hatte.
Zeugen belasten beide Beschuldigten
Das meinten aber drei geladene Zeugen gesehen zu haben, die als unbeteiligte Passanten vor Ort waren. Eine Zeugin revidierte diesen Vorwurf jedoch noch im Gericht. Verteidiger Norbert Brandl stellte deshalb die Glaubwürdigkeit der Zeugen, die seinen Mandanten belasteten, in Frage. Zwei der Zeugen beharrten darauf, dass auch der 25-Jährige auf den am Boden Liegenden getreten habe.
Die Gruppe kennt sich untereinander und hätte vor der Verhandlung miteinander gesprochen, betonte Brandl: "Schlimm ist das nur, wenn man dadurch Gedächtnislücken schließt, an die man sich nicht erinnert." Der menschliche Zeuge sei oft "das allerschlechteste Beweismittel", so der Rechtsanwalt und forderte Freispruch.
Die Angeklagten entschuldigten sich vor Gericht beim Opfer. "Die Tat bereue ich natürlich sehr", so der 23-Jährige. Sein Verteidiger Jochen Kaller hielt wegen der Zahlung von über 12.000 Euro sieben Monate auf Bewährung für angemessen. Staatsanwältin Erlwein plädierte weiterhin auf Haftstrafen auf Bewährung für beide.