Streiterei rund um den Steinbruch in Ebermannstadt

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Im ehemaligen Knörlein-Steinbruch fühlen sich Gelbbauch-Unke, Uhu und Orchideen wohl. Doch ihr Lebensraum ist bedroht. Foto: privat
Im ehemaligen Knörlein-Steinbruch fühlen sich Gelbbauch-Unke, Uhu und Orchideen wohl. Doch ihr Lebensraum ist bedroht. Foto: privat
Feuersalamander
Feuersalamander
 
Foto: J. Hofbauer
Foto: J. Hofbauer
 
Der Steinbruch nach dem ungenehmigten Wegebau. Foto: J. Hofbauer
Der Steinbruch nach dem ungenehmigten Wegebau. Foto: J. Hofbauer
 
Der Steinbruch nach dem ungenehmigten Wegebau. Foto: J. Hofbauer
Der Steinbruch nach dem ungenehmigten Wegebau. Foto: J. Hofbauer
 
Seltene Pflanzen fühlen sich hier wohl. Foto: Josef Hofbauer
Seltene Pflanzen fühlen sich hier wohl.  Foto: Josef Hofbauer
 
Seltene Pflanzen fühlen sich hier wohl. Foto: Josef Hofbauer
Seltene Pflanzen fühlen sich hier wohl.  Foto: Josef Hofbauer
 

Die Bund-Naturschutz-Ortsgruppe Ebermannstadt kritisiert die schleppende Ahndung von Rechtsverstößen im ehemaligen Knörlein-Steinbruch. Reinhold Göller von der Unteren Naturschutzbehörde kontert.

Dem Vorsitzenden der Ortsgruppe Ebermannstadt des Bund Naturschutz, Christian Kiehr, ist der Geduldsfaden gerissen. Es sei unerklärlich, weshalb die fortlaufenden Schädigungen des früheren Knörlein-Steinbruches, der als gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen sei, nicht geahndet werden, kritisiert der Ortsvorsitzende in einem Brief an Reinhold Göller vom Landratsamt.

Kiehr erinnert an ordnungswidrig durchgeführte Wegebaumaßnahmen im Landschaftsschutzgebiet im Juli und mahnt in seinem Schreiben an, dass die Sanierungsmaßnahmen doch endlich durchgeführt werden sollen. Es könne nicht angehen, dass ein Gebiet, das ein Paradies für Uhu und Gelbbauchunke ist und als Standort seltener Orchideen von herausragender Bedeutung ist, durch Planierung, Aufschüttung und andere Eingriffe nachhaltig geschädigt werde, klagt der Bund Naturschutz und fordert umgehend zum Handeln auf.

Rechtliche Verstöße

Gleichzeitig mahnt Kiehr die "vollständige rechtliche Ausschöpfung der Sanktionsmaßnahmen im Hinblick auf die rechtlichen Verstöße" an.

"Nachdem in den vergangenen Tagen auch noch die letzten Reste des Orchideen-Standortes sowie große Teile des Trockenrasens vernichtet wurden, drängen wir auf ihre Unterstützung. Dieser rechtswidrige Zustand muss sofort beendet werden", schreibt Christian Kiehr. Im Namen der Ortsgruppe mit ihren mehr als 200 Mitgliedern fordert der Ortsvorsitzende die Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde auf, unverzüglich die Sperrung des Landschaftsbe standteils "Einbühl", so der Flurname des Knörlein-Steinbruches, sowie Sanierungsmaßnahmen zu veranlassen. "Wir waren keineswegs untätig", weist Abteilungsleiter Reinhold Göller die Kritik von sich. Aber es gehe nicht immer so schnell, wie sich das manche Menschen vorstellten.

Es treffe zu, dass für die Holzrückewege, die der Grundstücksbesitzer im Juli hatte anlegen lassen, die erforderlichen Genehmigungen nicht vorlagen. "Ein Verstoß gegen das Naturschutz- und Wasserrecht", bestätigt Göller. Da aber gleichzeitig Strafantrag gestellt wurde, müsse die Kreisverwaltung erst die Entscheidung der Staatsanwaltschaft abwarten.

Ehe ein Bußgeld verhängt werden könne, müsse klar sein, ob es sich um eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit handelt. Außerdem sei bei einem Ortstermin festgelegt worden, dass an allen Weganfängen Erdaufschüttungen vorzunehmen seien, um ein Befahren zu verhindern. Witterungsbedingt seien diese Arbeiten aber noch nicht abgeschlossen.

Verhandlungen laufen

Hinter verschlossenen Türen soll es bereits Verhandlungen gegeben haben, wie der Konflikt dauerhaft beigelegt werden könnte. So bestätigt Reinhold Göller, dass der Grundstücksbesitzer bereit sei, den Steinbruch der Stadt oder dem Landkreis zu überlassen, falls er dafür anderswo eine Ausgleichsfläche erhält.

"Ein Spagat" findet Göller, denn es gelte zu bedenken, wie die Tauschflächen genutzt werden sollen. Deshalb favorisiert der Abteilungsleiter der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Forchheim einen Kauf des Steinbruches. Wer das Naturparadies erstehen soll, ließ er offen.