Stadt-Umland-Bahn: Nächster Halt: Neunkirchen am Brand?

Kommt sie oder nicht? So schnell wird es keine Antwort auf die Frage geben, ob die Stadt-Umland-Bahn (Stub) in den Landkreis Forchheim kommen wird. Das Verkehrsprojekt steckt trotz langer Planungsphase noch immer in den Kinderschuhen.
Seit vergangener Woche kommt wieder Bewegung in die Planung eines möglichen Ostastes der Stub. Dieser, der von Erlangen bis Neunkirchen am Brand und vielleicht weiter bis Eschenau (Gemeinde Eckental) reichen soll, wird von vielen angrenzenden Kommunen gefordert. Dafür wurde ein neues Kosten-Nutzen-Gutachten erstellt. "Am Ende ist es eine politische Entscheidung", sagt Annette Mandry von den Nürnberger Verkehrsbetrieben (VGN). "Wenn der Wille da ist, kann alles gebaut werden."
Grundsätzlich optimistisch
Grundsätzlich sei sie optimistisch, was die Chancen für den Ostast bis Neunkirchen angehe, sagt sie und betont, "das Thema Verkehrswende und Klimaschutz werden wir nicht los". Deshalb sei sie überzeugt davon, dass ein Umdenken eingesetzt habe, was den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angehe. Dabei verweist sie auf die Auswirkungen der "Fridays for Future"-Bewegung.
Ein leistungsfähiger und bürgerfreundlicher öffentlicher Nahverkehr ist Erlangen-Höchstadts Landrat Alexander Tritthart (CSU) ein Anliegen. Er hatte sich beim Bürgerentscheid 2015 für einen Beitritt zum Stub-Zweckverband ausgesprochen. "Da sich die Landkreisbürgerinnen und -bürger dagegen entschieden haben, sei diese Entscheidung zu akzeptieren", sagt die Pressesprecherin des Landkreises Erlangen-Höchstadt, Stephanie Mack, nun auf Anfrage des Fränkischen Tages.
Inwieweit sich jetzt hinsichtlich der neuen Fakten und Förderbedingungen ein Beitritt realisieren lässt, sei Angelegenheit der Kreisgremien, erkärt sie. "Hierfür müssten zunächst die Kommunen der Libos-Initiative die Daten entsprechend ausarbeiten."
Offener gibt sich der Forchheimer Landrat Hermann Ulm (CSU). Auch er muss aber nach der Sommerpause mit den Kreistagsgremien beraten.
" Ich finde es sehr positiv, dass sich die Gemeinden im Landkreissüden zur Initiative Stub-Ostast zusammengeschlossen haben, gemeinsam mit den Kommunen im Nachbarlandkreis", sagt Ulm.
"Grundsätzlich wäre eine Durchbindung auf die Gräfenbergbahn wichtig, da wir nur so auch das Oberland mit einbeziehen können", gibt der Forchheimer Landrat zu Protokoll. "Die Modalitäten eines Beitritts des Landkreises zum Zweckverband müssen freilich noch ausführlich in den Kreisgremien diskutiert werden."
Baubeginn 2024 ist möglich
Der Zeitplan für die Entscheidung in den Kreistagsgremien von Erlangen-Höchstadt und Forchheim ist begrenzt, weiß Josef Weber, Leiter des Referates für Planen und Bauen der Stadt Erlangen. "Dem Zweckverband beitreten müssten die Landkreise bis Anfang 2023", erklärt er, "das heißt, die Entscheidung sollte bis Mitte 2021 getroffen werden."
Anfang 2023 ist der Zeitpunkt, zu dem die Baufreigabe für den L-Teil (also der bereits beschlossene Teil von Erlangen nach Herzogenaurach) erwartet wird. Die Planung für den Ostast, also der Verlängerung des L-Netzes zu einem T-Netz (siehe gelber Teil der Grafik), könnte erst nach dem Beitritt der Landkreise beginnen.
"Im Best-Case-Szenario würden wir Mitte 2024 den Bau des L-Netzes beginnen", erklärt Weber. Für den Ostast bedeutet das, dass der Bau erst Ende der 2020er Jahre realistisch wäre.
Kosten noch unbekannt
Wie hoch die Kosten für die Landkreise wären, wagt Weber noch nicht zu prognostizieren. "Es muss jetzt erst mal geschaut werden, wie viele Fördergelder genehmigt werden", erklärt er. Das Kosten-Nutzen-Gutachten vom Freitag vergangener Woche habe aber positiv gestimmt. Zumindest der Teil bis Neunkirchen am Brand sei mit hoher Wahrscheinlichkeit in der förderwürdigen Zone. "Auch die Durchbindung zur Gräfenbergbahn könnte in die förderwürdige Zone fallen", sagt er und bezieht sich dabei auf Fördergelder des Bundes.
Auch vom Freistaat Bayern wird Geld erwartet, da müsse aber noch verhandelt werden. "Es bleibt immer ein Anteil für die Kommunen übrig", sagt Weber, "wir rechnen aktuell mit fünf bis zehn Prozent." Wie viel Euro das entsprechen würde, kann er jetzt aber noch nicht sagen. "Die genauen Kosten werden dann erst berechnet, wenn tatsächlich Fördergelder beantragt werden."
Was vom Entscheid bleibt
Die Bewohner des Landkreises Erlangen-Höchstadt gingen im April 2015 an die Urnen, um über den Bau der Stadt-Umland-Bahn (Stub) in ihrem Kreis zu entscheiden. Sie entschieden sich mehrheitlich dagegen. Nur die Wähler aus Herzogenaurach stimmten mit über 75 Prozent dafür.
Daher wurde nach dem Bürgerentscheid nur noch eine Planung der Stub von Nürnberg über Erlangen nach Herzogenaurach geplant. Dafür muss die Stub nicht über Landkreisgebiet fahren.
Für ein Jahr rechtlich bindend
Ein Bürgerentscheid ist ähnlich wie ein Kreistagsbeschluss, den alle Wähler gefasst haben. Er ist für ein Jahr bindend und kann nur aufgehoben werden, wenn in ein neuer Bürgerentscheid stattfindet oder ein anderslautender Kreistagsbeschluss gefasst wird. Dies ist in der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (Art. 18a) festgelegt. "Der Bürgerentscheid hatte die rechtliche Wirkung eines Kreistagsbeschlusses. Insoweit "gilt" er bis heute und solange, als nicht der Kreistag oder ein neuer Bürgerentscheid etwas Anderes beschließen", erklärt Stephanie Mack, Sprecherin des Landkreises Erlangen-Höchstadt.
Nur 36 Prozent gaben Stimme ab
Der Kreistag könnte dem Zutritt zum Zweckverband nun ohne Beteiligung der Bürger zustimmen. Allerdings wäre dies ein Zeichen gegen den - eventuell schon überholten - Bürgerwillen. Beim Bürgerentscheid 2015, der gegen die Stub im Landkreis Erlangen-Höchstadt ausfiel, hatten nur etwas mehr als 36 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben. Ein neuer Bürgerentscheid müsste entweder von den Kreisgremien initiiert oder durch ein Bürgerbegehren ins Rollen gebracht werden.
Was sich verändert hat
Daniel Große-Verspohl, Geschäftsleiter des Zweckverbandes Stadt-Umland-Bahn, hatte vorige Woche auf einer Sitzung landkreisübergreifenden interkommunalen Bündnisses Ostast Stub (Libos) in Neunkirchen am Brand erklärt, er gehe davon aus, dass sich die Fördermittel für das Projekt versechsfachen werden. Dies liege vor allem an einer Novelle des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz).
Diese Novelle vom Januar beinhaltet etwa, dass Projekte mit bis zu 75 anstatt wie bisher mit bis zu 60 Prozent gefördert werden können, wenn eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorliegt.
Der zweite Punkt, der die Fördergelder in die Höhe schießen lassen könnte, ist, wie es in einer Pressemitteilung von Libos heißt, dass künftig "Ortsdurchfahrten und das Anlegen von Schienen-Infrastruktur auf Bestandsstraßen förderfähig sind". Das bedeutet im Klartext, dass auch der Teil eines möglichen Stub-Ostastes, der durch den Landkreis Forchheim führen würde, Fördergelder bekommen könnte. Dies war bis Anfang des Jahres nicht möglich, denn für die Förderfähigkeit musste bis zur Novelle eine eigene Trasse vorhanden sein.
In Neunkirchen, Dormitz oder Kleinsendelbach ist die Chance, dass die Stadt-Umland-Bahn eine eigene Trasse bekommt, kaum vorhanden, da die Ortskerne zu eng bebaut sind. Sie wäre nur außerhalb des Ortskerns möglich.
Straßenbahn auf der Straße
Da durch die Novelle die Stub wie die Nürnberger Straßenbahn auf der Straße im Ortsgebiet fahren könnte und diese Bebauung nun förderfähig ist, sind die finanziellen Aussichten so hoch wie nie zuvor. jen