Kleinaktionäre haben seit Mittwoch (28. August) keinen Platz mehr in der Weber & Ott Aktiengesellschaft Forchheim.
Ein sogenannter "Squeeze-out" (englisch für "hinausquetschen") war das zentrale Thema der Hauptversammlung bei der Weber & Ott Aktiengesellschaft Forchheim. Hinter diesem Prozedere steht der erzwungene Ausschluss von Kleinaktionären. Nach dem Aktiengesetz ist der Vorgang unumstritten: Gehören einem Aktionär mindestens 95 Prozent des Grundkapitals eines Unternehmens, kann er verlangen, dass ihm die Anteile der sogenannten Minderheitsaktionäre übertragen werden. Die RSL Investment GmbH (mit Sitz in Forchheim) ist genau so ein Hauptaktionär. Wie RSL-Geschäftsführer Ralf Hellmann bei der Hauptversammlung am Mittwoch erläuterte, sei die Weber & Ott AG ohne die Kleinaktionäre "in ihren Entscheidungen flexibler". 3 828 618 der insgesamt 3 899 150 Weber & Ott Aktien gehörten der RSL Investment GmbH bereits, das waren knapp über 98 Prozent. Nachdem Vorstand und Aufsichtsrat am Mittwoch zugestimmt hatten, sind nun auch die Anteile der Kleinaktionäre im Besitz der RSL. Dafür schüttet die Investment GmbH 974 000 Euro aus und zahlt den Kleinaktionären pro Stückaktie eine Barabfindung von 9,5 Euro.
Allerdings könnte sich dieser Preis noch ändern. Denn Christian Werner, Vorstand zweier Beteiligungsgesellschaften (Becon und Feros) überzog während der Hauptversammlung den Vorstand und den Aufsichtsrat der Weber & Ott AG mit einem Katalog von 48 Fragen. Er versuchte nachzuweisen, dass es bei dem Squeeze-out "nicht ordnungsgemäß zugeht". Werner kündigte ein Spruchstellenverfahren an; zudem denke er über eine Klage nach.
Die kann aber an der grundsätzlichen Entscheidung nichts ändern: Es war gestern die letze Hauptversammlung bei Weber & Ott, künftig wird es nur noch Gesellschafterversammlungen geben. Vorstand Oliver Dück betonte, dass der Squeeze-out keine Veränderungen in der Unternehmensstrategie mit sich bringe. Allerdings werde Geld gespart, weil die Aktionäre nicht mehr betreut werden müssten.