Kreis Forchheim: Warum die Radprüfungen heuer entfallen

1 Min
Früher, so wie auf diesem Archivbild von 2017, fanden regelmäßig im Frühjahr und Sommer Fahrradfahrübungen und -prüfungen in Forchheim statt. Durch Corona fallen diese in diesem Jahr aus. Foto: Archiv/Jennifer Opel
Früher, so wie auf diesem Archivbild von 2017, fanden regelmäßig im Frühjahr und Sommer Fahrradfahrübungen und -prüfungen in Forchheim statt. Durch Corona fallen diese in diesem Jahr aus. Foto: Archiv/Jennifer Opel

Normalerweise ist das Ende des Schuljahres auch die Zeit, in der in den Stundenplänen Zeit für Verkehrserziehung ist. Durch die Corona-Pandemie ist aber alles anders.

In kleinen Gruppen waren in den vergangenen Jahren die Schüler in den Forchheimer Süden gekommen, um dort das Radfahren abseits des Verkehrs zu üben. Auch in Ebermannstadt und Igensdorf gibt es Verkehrsübungsplätze, auf denen die Viertklässler des Landkreises das Radfahren geübt haben.

Doch in diesem Jahr ist das anders: Die Corona-Pandemie ist der Grund, warum momentan keine Fahrradprüfungen abgenommen werden. Dreiviertel der Viertklässler werden in diesem Jahr daher ohne Fahrradführerschein die Grundschule verlassen. Ein Viertel der Viertklässler hatte bereits zu Beginn des Schuljahres den Radunterricht und damit einhergehend die Fahrprüfung abgelegt.

Nachgeholt werden können die nun ausfallenden Unterrichtseinheiten und Prüfungen im kommenden Schuljahr nicht, dann warten nämlich die nächsten Viertklässler. Und außerdem sind die Schüler dann auf die weiterführenden Schulen verteilt.

Eltern haben Verantwortung

"Dann liegt die Verantwortung noch mehr als sonst bei den Eltern", sagt Matthias Düthorn von der Forchheimer Polizei.

Man habe in der Verkehrsschule festgestellt, dass es mittlerweile mehr Kinder seien, die noch nicht Radfahren können, wenn sie zur Verkehrserziehung kommen. "Insgesamt kann man aber nicht sagen, die Kinder seien sicherer oder unsicherer als früher", sagt Matthias Düthorn, "aber der Straßenverkehr hat sich verändert."

"Kinder sind keine kleinen Erwachsenen"

Wenn Kinder mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs sind, was ist für die Autofahrer zu beachten?

Matthias Düthorn: Man muss bei Kindern mit mehr Fehlern rechnen. Grundsätzlich muss man im Straßenverkehr ja immer mit Fehlern der anderen rechnen, bei Kindern eben umso mehr. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und daher auch in der Straßenverkehrsordnung - übrigens wie alte Menschen - besonders geschützt. Auch rechtlich.

Wo dürfen oder müssen Kinder mit ihren Rädern unterwegs sein?

Bis sie acht Jahre alt sind, müssen Kinder auf dem Gehweg fahren. Bis sie zehn sind, dürfen sie das noch. Danach müssen sie auf die Straße. Außer natürlich, es gibt einen Radweg. Dann sollen sie wie alle Radfahrer auf dem Radweg fahren. Wir sagen, dass sie ab dem Bestehen der Fahrradprüfung, das ist in der Regel mit zehn Jahren, auf der Straße auch fahren können.

Gibt es eine Helmpflicht für Kinder?

Nein, es gibt keine Helmpflicht. Allerdings wird natürlich empfohlen, dass ein Helm getragen wird. Ohne Helm ist eine Kopfverletzung wahrscheinlich. Und Kopfverletzungen sind gefährlich. Deshalb ist es auch sinnvoll, dass Kinder einen Helm tragen, wenn sie Roller oder Inliner fahren.

Wie viele Verkehrsunfälle mit Kindern auf dem Fahrrad gab es im letzten Jahr?

Wir haben im gesamten Landkreis vom 1. Januar 2019 bis jetzt elf Radunfälle mit Kindern verzeichnet. In der Regel sind das keine schweren Unfälle, aber als ich die Zahl rausgesucht habe, war ich doch auch verwundert, wie viele es sind. Die Fragen stellte Jennifer Opel.