Die sind nach den Aussagen der ermittelnden Kommissarin, welche die Prägnanz der DNA-Spuren bestätigte, auch nicht notwendig. Sie verwies zusätzlich darauf, dass mithilfe dieser DNA auch ältere Einbrüche in Fürth geklärt werden konnten.
Der Polizist, der kurz nach der Tat 2016 Spuren sicherte, beschrieb, dass der Täter die Tür zur Terrasse aufgehebelt hatte. Außerdem habe er ein Fenster geöffnet - als zweite Fluchtmöglichkeit, beschrieb es Richterin Silke Schneider.
Elf Vorstrafen hat der Angeklagte. Gemeinschaftliche räuberische Erpressung, gemeinschaftlichen Raub und Körperverletzung, Diebstahl, Hehlerei, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Betäubungsmittel, versuchter Diebstahl oder Trunkenheit am Steuer. Die Liste ist lang.
Urteil aus Fürth
Dazu könnte sich noch ein Urteil aus Fürth gesellen. Der Angeklagte wurde kürzlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weshalb es bei der Urteilsfindung nicht einbezogen werden darf, erklärte Staatsanwalt André Liebischer.
Was der Staatsanwalt positiv berücksichtigen könne, "ist, dass sie gekommen sind", richtete er seine Worte an den Angeklagten. Er sei zwar geständig, "aber es war ja auch die DNA vorhanden". Es wäre schwer zu erklären, wie diese an den Schlüssel der Geldkassette in diesem Schlafzimmer kommen konnte. Es sei eine hohe kriminelle Energie bei diesem Einbruch zu erkennen. Das Öffnen eines Fensters als zweiten Fluchtweg, zeige dies exemplarisch.
33.000 Euro ist eine sehr hohe Summe, die erbeutet wurde. Die Geschädigten hatten nach eigenen Aussagen mehrere Wochen Angst in ihrem Haus zu leben. Deshalb forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung. "Selbst wenn das Gericht eine Strafe unter zwei Jahren ansetzen würde, kann man hier nicht ernsthaft über eine Bewährung nachdenken", verdeutlichte Liebischer sein Plädoyer.
Rechtsanwalt Marks bewertet das Geständnis seines Mandanten höher. Er berücksichtigt auch, dass die Tat bereits 2016 geschehen ist. Er beantragt deshalb eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung.
Doch Richterin Schneider schloss sich dem Staatsanwalt an und verurteilte den Angeklagten wegen Einbruchdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten - ohne Bewährung. Auch Schneider erläuterte deutlich: Selbst wenn es keine zwei Jahre geworden wären, hätte das Gericht ihm keine Bewährung gewährt. "Die Ausführung des Einbruch spricht für viel kriminelle Energie", erläutert Schneider. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.