Klage abgewiesen: Der Weilersbach kann renaturiert werden

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Der Weilersbach Foto: Max Brust
Der Weilersbach Foto: Max Brust
Steininseln sollen die Fließgeschwindigkeit des Weilersbaches verringern. Foto: Max Brust
Steininseln sollen die Fließgeschwindigkeit des Weilersbaches verringern. Foto: Max Brust
 

Das Verwaltungsgericht hat eine Bürgerklage wegen Bauarbeiten am Weilersbach abgewiesen. Der Bach in Weilersbach kann nun renaturiert werden.

Die Sitzung des Gemeinderates in Weilersbach leitete Zweiter Bürgermeister Marco Friepes (CSU/Aktive Bürger). Er informierte das Gremium über das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Rechtsstreit eines Anliegers gegen die Gemeinde Weilersbach und den Freistaat Bayern wegen der Bauarbeiten zur Renaturierung des Weilersbaches: "Die haben uns Recht gegeben."

Mittlerweile habe die Gemeinde einen Brief vom Kläger erhalten, der Akteneinsicht beantragt habe, da er eventuell in Berufung gehen will. Die Baumaßnahmen waren bis zur Klärung eingestellt worden. Außerdem informierte Friepes die Räte, dass das Wasserwirtschaftsamt Änderungen an der Planung vorgenommen hat, und zwar im vergangenen Oktober. Das ärgerte einige Gemeinderäte, da sie sich zu spät informiert fühlten.

Ingenieur Max Brust vom Planungsbüro Weyrauther zeigte anhand von Bildern den aktuellen Stand und erklärte die Änderungen anhand von Grafiken. Ursprünglich war geplant, dass an der Spundwand, einer Wand, die die Straße zum Bach begrenzt, eine kleine Böschung angebracht wird. Das wurde vom Wasserwirtschaftsamt nicht genehmigt.

Außerdem soll es im Wasserbett kleine Inselchen mit Wurzeln oder Steinen geben, damit das Wasser mehr schlängelt und nicht in gerader Linie verläuft. "Aber der Abflussquerschnitt ist jetzt schon größer als vorher", meinte Brust. Einige Räte schimpften, denn ihnen gefiel die "nackte" Spundwand nicht. Sie fühlten sich vom Wasserwirtschaftsamt bevormundet und fragten, warum sie Geld für einen Planer ausgeben sollten; solle doch das Amt planen.

Marco Friepes beruhigte das Gremium und bat, nicht die grundsätzliche Planung in Frage zu stellen. Max Brust erklärte, dass die gegenüberliegende Böschung bleibe. Hier werde sogar noch etwa ein Meter abgetragen, so dass das Becken noch breiter werde und damit noch mehr Wasser ablaufen könne. Allerdings könne dabei ein dort liegendes Kabel freigelegt werden, welches aber dann wieder vergraben werde.


Senkrechte Spundwand bleibt

Brust erklärte dem Gremium, dass die Spundwand, die zur Straße gehört, jetzt als senkrechte Wand bleiben werde. Das bedeute aber, dass diese Straßenseite als Hilfsgehweg benutzt werden könnte. Und bei einer senkrechten Wand bestehe die Gefahr, dass Fußgänger in den Weilersbach stürzen könnten. Deshalb sei zu überlegen, ob man nicht ein Geländer anbringen sollte. Auf der Spundwand könnte man Steine anbringen und darauf ein Geländer wie in Götzendorf befestigen.

Nach kurzer Diskussion waren sich die Räte einig, dass es ein Geländer geben solle. Allerdings hätten einige Räte lieber einen Betonfuß und fragten, warum sich der Landkreis Forchheim nicht beteilige, denn dem gehöre ja die Straße und die Wand. "Weil der Landkreis nicht der Verursacher ist. Die Gemeinde Weilersbach hat die Renaturierung beschlossen", erklärte Max Brust.

Die Gemeinderäte beschlossen mit zwei Gegenstimmen, dass die Renaturierung nach den Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes durchgeführt werden soll. Denn der Durchfluss soll so groß wie möglich sein. Die bestehende Brücke soll entfernt werden. Über die Optik des gegenüberliegenden Hanges soll sich Max Brust noch Gedanken machen. Einen Beschluss zum Geländer und dem Belag der Spundwand stellte das Gremium zurück.