Richter Förtsch wollte jedoch genauere Angaben zu dem Gerangel haben, und ging dem Vorwurf des Würgens nach. "Ich lag auf dem Boden mit dem Gesicht nach unten - der Angeklagte auf mir drauf", beschrieb die 23-Jährige das Gerangel.
Außerdem sei sie von dem 20-Jährigen gewürgt worden, weshalb sie geschrien habe. Kurzzeitige Schmerzen habe sie während des Würgens erlitten, allerdings keine blauen Flecken oder Abdrücke. "Ich hatte keinen bleibenden Schäden", erklärte die Studentin.
Angeklagter entschuldigt sich
Der Angeklagte nutzte seine Chance und entschuldigte sich vor Gericht bei der Zeugin. Er reichte ihr die Hand.
Bei seinem zweiten Opfer hat sich der Angeklagte bereits auf einem Frühlingsfest im Landkreis entschuldigt. Das bestätigte der 21-Jährige bei seiner Zeugenaussage.
Der junge Mann, der durch einen Schlag auf das Ohr, einen Riss im Trommelfell und ein Lärmtrauma erlitten hatte, konnte sich nur dunkel an die Tat erinnern. Seine Erinnerungen deckten sich allerdings mit der Aussage der Zeugin zuvor.
Keine bleibenden Schäden nach Kirchweih-Gerangel
"Wissen sie, warum sie geschlagen wurden", wollte Förtsch wissen. "Das weiß ich nicht", antwortete der 21-Jährige. "Ich wollte mich nur aus allem raushalten", sagte er abschließend. Er habe keine bleibenden Schäden davon getragen: "Ich höre wieder richtig."
Ein dritter Zeuge bestätigte ebenfalls die Beschreibungen der Tatnacht. Alle drei Aussagen stimmten überein. Alle drei Zeugen gingen davon aus, dass der Angeklagte alkoholisiert war.
Davon ging auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer aus. Sie befand den Angeklagten der zweifachen Körperverletzung für schuldig und forderte eine Strafe von 40 Tagessätzen zu je 60 Euro.
Da Richter Förtsch "keine Zweifel an den Zeugenaussagen" hatte, verurteilte er den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Er muss eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro an die Awo zahlen. Diese Summe muss in Raten von jeweils 300 Euro beglichen werden, so Förtsch. Das Urteil ist rechtskräftig.