Igensdorfer dürfen künftig beim Bauhof mitreden

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Das Igensdorfer Feuerwehrhaus und die Frage, was mit dem Bauhof passiert, beschäftigt die Gemeinde seit über einem Jahr. Fotos: fra-press
Das Igensdorfer Feuerwehrhaus und die Frage, was mit dem Bauhof passiert, beschäftigt die Gemeinde seit über einem Jahr. Fotos: fra-press
 
 
Bürgermeister Wolfgang Rast besucht die Umbauarbeiten im Feuerwehrhaus.
Bürgermeister Wolfgang Rast besucht die Umbauarbeiten im Feuerwehrhaus.
 
Igensdorfs Bürgermeister Wolfgang Rast
Igensdorfs Bürgermeister Wolfgang Rast
 

Das Verwaltungsgericht in Bayreuth hat die Streitsache des Markts Igensdorf gegen den Freistaat abgewiesen. Damit bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens - und die Igensdorfer können schon bald selbst entscheiden, wie es mit Feuerwehrhaus und Bauhof weitergeht.

Die Entscheidung des Gerichts war nötig geworden, nachdem sich die Igensdorfer Gemeinderäte lange nicht einigen konnten, wie sie mit dem örtlichen Feuerwehrhaus verfahren wollen.

Der Gemeinderat hatte den Umbau des Feuerwehrhauses im Rathaushof erst mehrheitlich beschlossen, um ihn wenige Monate später mit den Stimmen von CSU, Freie Wähler und Junge Bürger zu widerrufen. Daraufhin beantragten drei Igensdorfer ein Bürgerbegehren. Auf diese Weise wollten sie den Vollzug des Feuerwehrentwicklungsplans durchsetzen, der den Umbau des Igensdorfer Feuerwehrhauses vorsieht. Gleichzeitig sollte der Bauhof, der bislang im Feuerwehrhaus untergebracht ist, in einen Neubau ziehen.

Der Marktgemeinderat lehnte mit den Stimmen von CSU, Freie Wähler und Junge Bürger einen Bürgerentscheid allerdings ab. Sie beriefen sich in diesem Zusammenhang darauf, dass im Bürgerbegehren falsche Angaben über die Kosten des Neubaus gemacht worden seien.

Klage gegen Landratsamt

Das Forchheimer Landratsamt allerdings folgte dieser Argumentation nicht und erkannte den Bürgerentscheid als rechtmäßig an. Das hätte in letzter Konsequenz dazu führen können, dass das Landratsamt das Bürgerbegehren hätte anordnen können.

In dieser Situation beschloss der Igensdorfer Gemeinderat, gegen den Bescheid des Landratsamts Klage zu erheben. Diese Klage hat das Bayreuther Verwaltungsgericht jetzt abgewiesen.

Der Vorsitzende Richter begründete sein Urteil damit, dass sich die Initiatoren eines Bürgerbegehren auf die Richtigkeit von gemeindlichen Zahlen verlassen können müssen.

"Es genügt durchaus, auch ungeprüfte Zahlen in einem Bürgerbegehren zu übernehmen", sagte der Vorsitzende Richter des Bayreuther Verwaltungsgerichts.

Igensdorfs Bürgermeister Wolfgang Rast (IU) ist froh, dass das Bayreuther Verwaltungsgericht endlich Klarheit in die Frage eines Bürgerbegehrens gebracht hat.

Wie nehmen Sie das Urteil auf?
Wolfgang Rast: Ich habe im Sitzungssaal aus den Worten des Richters schon bald einen gewissen Trend entnehmen können, der sich dann ja bestätigt hat. Die Klage wurde zurückgewiesen und dem Markt Igensdorf als Kläger die Kosten des Verfahrens auferlegt. Zudem wurde eine Berufung nicht zugelassen, weil das Verfahren nicht von grundsätzlicher Bedeutung war.

Was hat das Verfahren die Gemeinde gekostet?
Die Verfahrenskosten werden bis auf rund 2000 Euro von der gemeindlichen Rechtsschutzversicherung übernommen. Viel höher sind die Kosten, die durch die Blockade meiner Rathausverwaltung über viele Monate und die vielen zusätzlichen Gesprächsrunden und Gemeinderatssitzungen entstanden sind. So hat der zur Entwicklung eines gemeinsamen tragfähigen Konzepts für einen neuen Bauhof ins Leben gerufene Arbeitskreis sage und schreibe schon sieben Mal getagt. Ohne dass es bisher zu erkennbaren Fortschritten kam.

Die Vorgänge um das Feuerwehrhaus füllen schon zwei Ordner mit über 500 Seiten. Wie kann diese Angelegenheit endlich zu einem Abschluss kommen?
Das Einfachste wäre, wenn in der nächsten Sitzung des Marktrates am 17. Oktober ein Grundsatzbeschluss für einen neuen Bauhofs gefasst werden könnte.

Was, wenn das nicht gelingen sollte?
Dann müsste vier Wochen nach dem rechtskräftigen Gerichtsurteil ein Bürgerbegehren eingeleitet werden. Bei dem müssten sich dann die Bürger auch für oder gegen den Neubau des Bauhofs aussprechen. Eine einfache Mehrheit reicht dabei. Es müssten aber mindestens zehn Prozent der wahlberechtigten Frauen und Männer teilnehmen.

Was würde daraus folgen?
Wir würden endlich wieder zu einer sachbezogenen und die Parteigrenzen überschreitenden Arbeit im Marktgemeinderat zurückkehren können.

Und Ihre Gegner?
Wahrscheinlich wäre das auch eine letzte Chance für die bisherigen Blockierer und Verweigerer aus CSU, Freie Wähler und Junge Bürger, vor den Kommunalwahlen am 16. März 2014 ein positives Erscheinungsbild von sich zu vermitteln.