Halbe Lösung für Ebermannstadter Kinderkrippe

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Die Waschbecken sind für Kleinkinder ungeeignet. Neue Sanitärräume werden benötigt. Foto: Josef Hofbauer
Die Waschbecken sind für Kleinkinder ungeeignet. Neue Sanitärräume werden benötigt. Foto: Josef Hofbauer

Die Kinderkrippe St. Marien in Ebermannstadt wird vorerst nicht energetisch saniert. Die Regierung von Oberfranken will das nämlich nicht bezuschussen. Die Einrichtung soll aber trotzdem umgebaut werden, um den Bedürfnissen der Kleinkinder gerecht zu werden.

Nägel mit Köpfen wollte die Stadt Ebermannstadt beim Umbau der Kinderkrippe St. Marien machen. Mit einem Kostenaufwand von rund 340.000 Euro sollte die Kinderkrippe auf den neuesten Stand gebracht werden. Inklusive energetischer Sanierung. Wenn schon, denn schon.

Daraus wird wohl vorläufig nichts. Die Regierung von Oberfranken gab zu bedenken, dass eine Förderung des energetischen Bereiches nicht in Frage komme. Gegen den Umbau indes, gebe es keine Einwendungen.

Diese veränderten Bedingungen diskutierten die Mitglieder des Bauausschusses. Dessen Fazit: Die energetische Sanierung des Gebäudes wird zurückgestellt. "Warum sollen wir jetzt Geld ausgeben, wenn wir in ein paar Jahren Fördermittel des Staates bekommen", waren sich die Mitglieder des Gremiums einig. Als "Hausaufgabe" für den kommenden Stadtrat legte das Gremium fest, rechtzeitig ab 2016 einen Antrag auf Fördermittel für eine Generalsanierung des Gebäudes zu stellen.

Wickeln und schlafen

Ungeachtet dessen soll der Umbau der Kindertagesstätte vorangetrieben werden. Benötigt wird ein zusätzlicher Personalraum, der an das Gebäude angebaut werden soll. Neu gemacht werden müssen die Sanitärräume, die den Bedürfnissen der ganz Kleinen angepasst werden sollen, ein Wickelraum, Schlafmöglichkeiten und neue WC-Anlagen. Auch brandschutztechnisch muss nachgerüstet werden.

Für all diese Maßnahmen hat die Regierung einen Zuschuss von 74 Prozent in Aussicht gestellt. Der Bauausschuss entschied sich nun für eine pragmatische Vorgehensweise. Die notwendigen baulichen Eingriffe für die Einrichtung einer Kinderkrippe sollen einerseits mit dem Kindergartenpersonal, andererseits mit der zuständigen Stelle am Landratsamt für Kindertageseinrichtungen abgesprochen werden. Die Planungen sollen dem Bauausschuss vorgelegt und zeitnah umgesetzt werden, so dass die Kinderkrippe idealerweise zu Beginn des nächsten Schuljahres den Betrieb aufnehmen kann.