Fränkische Schweiz: fünf Minihäuser in Trainmeusel geplant

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Die Ausschussmitglieder nehmen das Grundstück für die Ferienhäuser in Augenschein. Foto: Pauline Lindner
Die Ausschussmitglieder nehmen das Grundstück für die Ferienhäuser in Augenschein.  Foto: Pauline Lindner
Viele Trainmeuseler waren zum Ortstermin des Bauausschusses gekommen. Foto: Pauline Lindner
Viele Trainmeuseler waren zum Ortstermin des Bauausschusses gekommen.  Foto: Pauline Lindner
 
Die Ausschussmitglieder nehmen das Grundstück für die Ferienhäuser in Augenschein. Foto: Pauline Lindner
Die Ausschussmitglieder nehmen das Grundstück für die Ferienhäuser in Augenschein.  Foto: Pauline Lindner
 

Im Wiesenttaler Ortsteil Trainmeusel will ein Antragsteller fünf Minihäuser (Tiny Houses) errichten. Doch die Bürger haben bereits schlechte Erfahrungen mit Ferienwohnungen gemacht.

Zahlreiche Bewohner von Trainmeusel nahmen am Ortstermin der rollenden Bauausschusssitzung des Marktgemeinderats Wiesenttal teil. Dabei ging es um eine Voranfrage für fünf winzige Ferienhäuser am Ortsrand. Die Nachbarn haben schlechte Erfahrungen vor allem mit Lärm gemacht mit einem Haus, in dem vier Ferienwohnungen untergebracht sind, wobei der Eigentümer aber nicht in der Nähe wohnt.

Die Häuser sollen in einem alten Obstbaumbestand unterhalb bestehender Bebauung errichtet werden. Ihre Maße sollen drei Meter auf 7,35 Meter sein; die Höhe liegt bei 3,80 Metern. Der umbaute Raum ist damit geringer als 75 Kubikmeter. "Wohnwagen auf Rädern" nannte sie deshalb ein Trainmeuseler.

Der Antragsteller, so Bürgermeister Marco Trautner (CSU/FWW), hat angefragt, ob das anvisierte Grundstück für sein Vorhaben verwendet werden darf. Das Problem ist die rechtliche Beurteilung. Für das Grundstück gibt es seit etwa einem halben Jahr ein Baurecht für ein normales Haus. Die weitere Frage ist, ob das Grundstück als innerorts oder als Außenbereich zu beurteilen ist. Wird es als innerorts gelegen eingestuft, wäre die Errichtung der "Tiny Houses" wegen ihrer geringen Größe verfahrensfrei. So könnte man argumentieren, denn östlich und nördlich davon stehen Wohnhäuser. Nur Richtung Westen ist die Sicht unverbaut. Bislang habe sich, so weiter Trautner, das Landratsamt Forchheim nicht festgelegt.

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist das Grundstück als Wohnbebauung ausgewiesen. Das führt zur nächsten Frage: Darf eine gewerbliche Nutzung - hier: Vermietung als Ferienquartier - in einem reinen Wohngebiet zugelassen werden? Da Vermietung ein nicht störendes Gewerbe ist, bejahte dies Trautner. Fünf der acht stimmberechtigten Ausschussmitglieder wollen die Anfrage positiv beschieden haben.