Forchheimer Aktiengesellschaft erzwingt den Ausstieg

3 Min
Assistiert von Anwältin Pia Aigner, beantworteten Vorstand Oliver Dück (Zweiter von links) und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Dietmar Baumgartner (rechts) ein letztes Mal die Fragen der Kleinaktionäre. Links im Bild Aufsichtsrat Wolfgang Köbler. Foto: Brigitte Sommer
Assistiert von Anwältin Pia Aigner, beantworteten Vorstand Oliver Dück (Zweiter von links) und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Dietmar Baumgartner (rechts) ein letztes Mal die Fragen der Kleinaktionäre. Links im Bild Aufsichtsrat Wolfgang Köbler.  Foto: Brigitte Sommer

Die Haltung der Kleinanleger, die die Forchheimer Weber & Ott Aktiengesellschaft am Mittwoch verlassen mussten, schwankt zwischen Dankbarkeit und Klagedrohung.

An der Entscheidung ist nicht zu rütteln, aber über die Details wird noch erbittert gerechtet: Wie berichtet, müssen die Kleinaktionäre die Weber & Ott Aktiengesellschaft verlassen, weil der Großaktionär, die RSL Investment GmbH (mit Sitz in Forchheim) das so verlangt.

Dieser sogenannte Squeeze-out, bei dem die Minderheitenaktionäre ihre Anteile zwangsweise dem Großaktionär übertragen müssen, ist rechtlich unumstritten. Hoch umstritten waren am Mittwoch aber die Bedingungen dieser Übertragung.

Günther Raß, der seit Jahren zur Hauptversammlung aus Nürnberg anreiste, schien anfangs zwar milde gestimmt angesichts des erzwungenen Ausstiegs. Es sei eine "faire Veranstaltung", lobte der Kleinaktionär - "schade, dass es die letzte ist".

Dann aber signalisierte Günther Raß, dass er mit dem Trostpreis des RSL-Geschäftsführers Ralf Hellmann, die Minderheitsaktionäre mit 9,50 Euro pro Stückaktie abzufinden, nicht einverstanden sei. Ursprünglich war eine Barabfindung von nur 8,95 Euro im Gespräch gewesen, aber Hellmann hatte 55 Cent draufgesattelt. Die "dynamische Entwicklung der Rahmenbedingungen", speziell des Zinsniveaus, habe "die Bewertung verändert", ließ Hellmann die Kleinaktionäre wissen.

Nicht ohne Ironie sagte Günther Raß: "Danke für die Dividende - man will uns friedlich stimmen". Aber: Mit Hinweis auf die Immobilienwerte der Weber & Ott AG zweifelte Raß das Gutachten an: "Es ist unvollständig. Der Wert ist nicht nachvollziehbar." Daher beantragte der Aktionär aus Nürnberg eine Dividende von 12,50 Euro pro Stückaktie. "Dann bin ich weg aus Forchheim und genieße die Abfindung beim nächsten Annafest."

Aus diesem Raß-Antrag wurde natürlich nichts, weil Ralf Hellmann mit seinen 98,19 Prozent Anteil am Betriebskapital und mit entsprechendem Stimmrecht, seinen eigenen Antrag am Ende des Tages problemlos durchbrachte. Dennoch könnte es sein, dass die hinausgedrängten Kleinaktionäre etwas mehr als die von Hellmann angebotenen 9,50 Euro pro Aktie erhalten werden.

Denn mit Christian Werner saß ein entschiedener Gegner des Squeeze-out im Saal der Hauptversammlung. Der gelernte Physiker und Vorstand zweier Beteiligungsgesellschaften (Becon und Feros) fuhr schwere Geschütze auf und bombardierte den Vorstand und den Aufsichtsrat der Weber & Ott AG regelrecht mit Fragen und Hinweisen. Die reichten von der Behauptung, dass zur Hauptversammlung fehlerhaft geladen worden sei, bis hin zum Vorwurf, dass der "Übertragungsbericht" an vielen Stellen falsch oder unvollständig sei. Etwa forderte Christian Werner die Weber & Ott-Verantwortlichen auf, "die Synergien des Squeeze-out zu beziffern, falls es sie gibt". Er betonte nicht nur, dass er sich eine Klage vorbehalte; sondern dass er in jedem Fall ein Spruchverfahren anstreben werde. In diesem Verfahren werden die Richter am Oberlandesgericht in München dann klären, ob der Preis von 9,50 Euro pro Aktie haltbar ist. "Der Squeeze-out ist unsinnig und zumindest zu preiswert", argumentierte Christian Werner am Rande der Hauptversammlung. Weber & Ott sollte als "Publikumsgesellschaft" erhalten bleiben, das sei dem Geschäft dienlich. Kleinaktionäre regten ein Unternehmen an, strukturierter über die Geschäftsstrategie nachzudenken, meinte Werner. Schon so mancher Aufsichtsrat habe den Squeeze-out im Nachhinein bereut.

Dagegen gaben sich Oliver Dück (Vorstand) und Dietmar Baumgartner (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates) zuversichtlich, dass Weber & Ott mit nur einem Aktionär "wirtschaftlicher" arbeiten könne. Zudem sei die Betreuung der Minderheitsaktionäre "formal zu aufwendig". Sie koste das Unternehmen pro Jahr um die 35 000 Euro. Der Löwenanteil davon floss in die jährliche Versammlung, die es künftig nun nicht mehr geben wird.

Für die finale Hauptversammlung am Mittwoch mussten die Verantwortlichen aber noch einmal ganz tief in die Tasche greifen. Nicht nur wegen der Gutachten und Wirtschaftsprüfungen, die im Vorfeld anstanden, um den Wert der Barabfindung der Kleinaktionäre zu ermitteln. Auch der Aufwand für die Aktionärsversammlung selbst schien immens, bedenkt man, dass allein auf dem Podium zwei Notare und eine Anwältin saßen; und im Back-Office weitere 16 Juristen und Wirtschaftsprüfer, sowie zwei Protokollführer.

Sie alle waren eingespannt, um die Fragen von Günther Raß und vor allem die 46 Fragen und ungezählten Nachfragen von Christian Werner zu beantworten. Aber auch nach den Aufklärungsversuchen aus dem Back-Office war der streitbare Becon- und Feros-Vorstand unzufrieden: Über die Hälfte der Fragen sei aus seiner Sicht weiter offen, sagte er dem FT.

Aber er sei zuversichtlich, dass ihm die Richter des Spruchverfahrens in einigen Wochen Recht geben werden: "Die Barabfindung pro Stückaktie muss in jedem Fall zweistellig sein", meinte Christian Werner, der selbst keine Weber & Ott-Aktien besitzt, aber rund 200 Kleinaktionäre vertritt.

Zuversichtlich gab sich aber auch Ralf Hellmann, der seit Mittwochabend sämtliche der insgesamt 3 899 150 Stückaktien der Weber & Ott Aktiengesellschaft hält: Die Barabfindung an die Minderheitsaktionäre von 9,50 Euro sei angemessen, das würden bestimmt auch die Richter so einschätzen.