Forchheim: Insolventer Ticketverkäufer verurteilt

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Der Inhaber des ehemaligen Ticketservices am Forchheimer Paradeplatz bekam zwei Jahre Haft auf Bewährung, er räumte 140 Fälle von Betrug und 60 Fälle von Computerbetrug ein. Archivbild: Josef Hofbauer
Der Inhaber des ehemaligen Ticketservices am Forchheimer Paradeplatz bekam zwei Jahre Haft auf Bewährung, er räumte 140 Fälle von Betrug und 60 Fälle von Computerbetrug ein.  Archivbild: Josef Hofbauer

Hunderte Käufer wurden um insgesamt 103 500 Euro geprellt, als "H+E Ticketservice" insolvent ging. Der Inhaber gestand nun vor Gericht, betrogen zu haben.

Die Anklageschrift war elf Seiten lang; es dauerte mehrere Minuten, bis die Staatsanwältin sie vorgelesen hatte. Das Geständnis des Angeklagten hingegen dauerte nur Sekunden: "Mein Mandant räumt die aufgeführten Fälle ein und bedauert es außerordentlich", erklärte Verteidiger Martin Reymann-Brauer vor dem am Amtsgericht Forchheim.

Seit 2004 betrieb der heute 57-Jährige am Forchheimer Paradeplatz den "H+E Ticketservice". Im Mai 2016 meldete der selbstständige Einzelunternehmer Insolvenz an, zu diesem Zeitpunkt war er bereits hochverschuldet: Er hatte Rechnungen in Höhe von 606 750 Euro zu zahlen, hatte aber lediglich 2050 Euro auf dem Konto. In den letzten Jahren liefen die Geschäfte derart schlecht, dass er Tickets, die Kunden gebucht hatten, nicht liefern konnte.

"Ich habe immer versucht das Geschäft aufrecht zu erhalten und weiter auch mein eigenes Vermögen hinein gesteckt. Das hat dann im Endeffekt nicht mehr gereicht und alles war umsonst", sagte der Angeklagte kleinlaut. Der 57-Jährige machte vor Gericht einen geknickten Eindruck. Laut Anklageschrift hätte er spätestens seit Juli 2014 wissen müssen, dass er aufgrund seiner desolaten finanziellen Lage die angebotenen Leistungen nicht mehr erbringen konnte.


135 geschädigte Kunden

Bis zur Verhandlung meldeten sich 135 geschädigte Ticketkäufer bei der Polizei oder dem Insolvenz-Verwalter: Zusammen wurden sie um 103 500 Euro geprellt. Der Inhaber soll zudem Kunden hingehalten und angelogen haben, dass bereits Karten bestellt und Hotels gebucht seien. Teilweise soll der Angeklagte sogar Verträge über nicht existierende Veranstaltungen abgeschlossen haben.

Zusätzlich machte er sich in 60 Fällen des Computerbetrugs strafbar. Von August 2015 bis April 2016 ließ er vollautomatisiert von den Konten einiger seiner Kunden insgesamt 46 332 Euro einziehen. Dafür nutzte er die Möglichkeit von SEPA-Lastschriftmandaten. Das Geld wurde ohne Unterschrift der Kunden eingezogen, obwohl die VR-Bank ihn dazu verpflichtete. Die Forchheimer Bank buchte das Geld wieder zurück. Aufgrund der miesen wirtschaftlichen Lage des Angeklagten entstand der Bank ein entsprechender Schaden.

Um sein schlecht laufendes Geschäft weiter aufrechtzuerhalten, vereinbarte der Angeklagte im Frühjahr 2015 mit einem weiteren Geschädigten ein Geschäftsmodell: Er wollte Tickets einkaufen und zu einem höheren Preis weiterverkaufen. Der Geschädigte übernahm die Finanzierung und überwies fünfmal Geld - insgesamt 10 324 Euro. Das Summe und die versprochene Gewinnbeteiligung bekam er nie zurück.

Seit vergangenem Jahr läuft die Privatinsolvenz des Angeklagten. Der 57-Jährige musste sein Haus verkaufen und wohnt nun zur Miete. Über die Gesamthöhe seiner Schulden habe er keinen Überblick, darum kümmere sich der Insolvenz-Verwalter. Seit Dezember arbeitet er als kaufmännischer Angestellter, von seinem 1200 Euro Gehalt geht ein "kleiner Pfändungsbetrag" weg.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren sich in ihren Plädoyers weitestgehend einig: "Der Angeklagte ist in einen Strudel geraten, in dem er dann versunken ist", sagte die Staatsanwältin. Der Angeklagte sei nicht vorbestraft und habe eine gute Sozialprognose.


Zwei Jahre Haft auf Bewährung

"Mir tut es unendlich leid, wie das gelaufen ist", beteuerte der Angeklagte. Amtsrichterin Silke Schneider verhängte zwei Jahre Haft auf Bewährung. "Der Betrug war nicht von vorneherein geplant, sie haben es aber in Kauf genommen und der Schaden ist immens", sagte Schneider. Teil des Urteils ist auch, dass Vermögenswerte in Höhe von 160 000 Euro eingezogen werden. Dass die Summe jemals zurückgezahlt wird, ist jedoch unrealistisch. Als Bewährungsauflage muss der 57-Jährige 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.