Jens P. wurde in der Vergangenheit bereits mehrmals verurteilt: Leistungserschleichung, Besitz eines verbotenen Gegenstandes, Betrug, Beleidigung, schwere räuberische Erpressung mit einer Schusswaffe und Freiheitsberaubung oder der Beihilfe zum Handeltreiben von Betäubungsmitteln.
Da der aktuelle Fall bereits mehrere Jahre zurückliegt, forderte der Anwalt von Jens P., Martin Gelbricht, die Bewährungszeit auf zwei Jahre zu begrenzen. Sein Mandant könne nichts dafür, dass sich drei Jahre niemand um die Akte gekümmert habe.
Staats- und Rechtsanwalt verständigten sich. Danach las Martin Gelbricht das Geständnis seines Mandanten vor: Er räume die Tat voll und ganz ein. Es tue ihm leid.
Bei Jürgen F. war die Verständigung schwieriger. Zwischenzeitlich unterbrach Richterin Schneider und stellte fest, dass "hier wie auf einem Basar geschachert wird".
Angefangen bei Staatsanwältin Zur: Sie merkte, dass Jürgen F. nicht vorbestraft ist und die Tat schon drei Jahre zurückliegt. Sie hält "zwischen 120 und 130 Tagessätze” für angemessen.
"Das halte ich für kein schlechtes Angebot bei der großen Menge", kommentiert Schneider den Vorschlag.
Doch Anwalt Stefan Müller sieht das anders. Er möchte für seinen Mandanten maximal 90 Tagessätze. Darauf lässt sich die Staatsanwältin allerdings nicht ein: "Ich bin schon deutlich nach unten gegangen und die Menge ist schon sehr günstig gerechnet." Unter 120 Tagessätze werde sie nicht gehen. Der Anwalt versuchte es erneut, doch blitzte bei der Staatsanwältin ab. "Ich habe ihnen gesagt, dass ich nicht unter 120 Tagessätze gehe."
Nachdem sich der Anwalt mit Jürgen F. beraten hatte, stimmte er der Verständigung zu. Anwalt Müller sprach im Namen seines Mandanten, dass er die Tat zugibt, allerdings mit sehr geringen Mengen gehandelt hätte und den größten Teil selbst genommen hat. Außerdem hat Jürgen F. mit den Dopingmitteln nicht beim Sport betrogen, da er an keinen Wettkämpfen teilgenommen hatte.
In ihrem Plädoyer ging Staatsanwältin Zur nochmals auf die Straftaten ein, erläuterte Positives sowie Negatives der beiden Angeklagten. Die beiden Rechtsanwälte taten es ihr gleich.
Richterin Silke Schneider verurteilte Jürgen F. zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 45 Euro und Jens P. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung, wobei die Bewährungszeit zwei Jahre beträgt. Zusätzlich muss er sich in unregelmäßigen Abständen einem Drogen- und Dopingtest unterziehen.