Auf dem Weg zum Feuerwehrhaus darf ein freiwilliger Helfer unter Umständen schneller fahren als erlaubt. Es gelten Sonderrechte, die aber Grenzen haben.
Wenn es brennt, muss es schnell gehen. Die Sirene im Ort heult los, über ihre Funkmeldeempfänger werden die Feuerwehrleute alarmiert. Die freiwilligen Feuerwehrmänner und -frauen müssen möglichst schnell zum Gerätehaus kommen, um auszurücken. "Möglichst schnell, heißt nicht, dass sie jegliche Gesetze missachten dürfen. Die Feuerwehrkameraden haben aber Sonderrechte", erklärt der Forchheimer Kreisbrandrat Oliver Flake.
Nach der Alarmierung sind die Feuerwehrleute in Eile. Egal ob tagsüber oder nachts, die ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden müssen meist erst von zu Hause oder vom Arbeitsplatz anfahren. Auf dem Weg zum Feuerwehrhaus kann es vorkommen, dass sie mit einer roten Ampel oder langsam fahrenden Verkehrsteilnehmern konfrontiert werden, was die Anfahrt verzögert.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht unter Paragraf 35 für Einsatzkräfte Sonderrechte vor. Das bedeutet, sie dürfen sich in Ausnahmefällen über Vorschriften hinwegsetzen, wenn es "zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend erforderlich" ist. Das betrifft unter anderem die Rettung von Menschen- oder Tierleben oder der Schutz von Sachwerten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Personen im Einsatz- oder Privatfahrzeug unterwegs sind, zivile oder Dienstkleidung tragen.
"Lieber ankommen statt umkommen!"
Aber: Das wichtigste sei, dass die Feuerwehrdienstleistenden trotz hoher Motivation und Eile, die nötige Sorgfalt walten lassen. "Lieber ankommen statt umkommen!", betont Flake. Die Einsatzkräfte sollten nicht die Gefahren aus den Augen verlieren. "Die Straßenverkehrsordnung gibt auch vor, dass man in jedem Fall sein Fahrzeug immer unter Kontrolle haben muss", fügt Florian Burkhardt, der Pressesprecher des Kreisfeuerwehrverbandes hinzu.
Der Paragraf dürfe nicht den Anschein erwecken, dass die Straßenverkehrsordnung nicht mehr gilt. Er bedeutet lediglich, dass die Betroffenen in besonderen Fällen nicht belangt werden. Jeder Verstoß kann im Zweifelsfall gerichtlich überprüft werden. "In dem Moment, wenn ich das Recht in Anspruch nehme, muss ich schauen, dass ich keine Verkehrsteilnehmer gefährde", erläutert Flake. Die Verantwortung liegt bei den Feuerwehrlern, auch bei eventuellen Schäden. Drängeln und Warnblinklicht einschalten sind beispielsweise nicht erlaubt. Laut StVO enden die Sonderrechte dann, wenn andere "in ihren Rechten eingeschränkt, gefährdet oder gar geschädigt" werden können.
Dachaufsetzer und Co. nur ein Hinweis
Andere Fahrer oder Passanten können oft nicht erkennen, ob es sich um einen Feuerwehrmann handelt oder nicht. Die Einsatzkräfte haben die Möglichkeit, sich Kennzeichen wie Dachaufsetzer, Klemmschilder für die Sonnenblende oder Schilder mit Saugnäpfen für die Fenster zu besorgen. "Sie werden als Hinweise für andere Verkehrsteilnehmer verwendet, um auf die Dringlichkeit der Fahrt hinzuweisen", erläutert Burkhardt. Die Hinweisschilder sind aber nicht mit den Sondersignalen wie dem Martinshorn oder dem Blaulicht gleichzusetzen, mit denen Einsatzfahrzeuge ausgestattet sind.
Die Schilder in den Privat-Pkws verpflichten andere Verkehrsteilnehmer nicht, rechts ran zu fahren oder Platz zu machen. Die Feuerwehrleute können lediglich auf ein "freiwilliges Überholen lassen" hoffen, so Burkhardt. Bei der Feuerwehr im Landkreis Forchheim nutzen manche Dachaufsetzer und manche nicht. "Als Kommandant weise ich immer darauf hin, dass es keine weiteren Vorteile bringt, außer dass die Rücksichtsnahme der Bevölkerung eventuell größer ist", meint Flake. Problematisch findet er, dass die Schilder eine vermeintliche Sicherheit suggerieren könnten, die es nicht gebe.
Allerdings seien sie unter Umständen hilfreich, um mit dem Privat-Fahrzeug durch Absperrungen zu fahren. "Der größte Vorteil ist, wenn unsere Fahrzeuge vor dem Gerätehaus auf dem Gehsteig parken", sagt Burkhardt aus Erfahrung. Alarmierte Feuerwehrleute dürfen im Einsatz auf dem Gehweg oder im Parkverbot halten, mögliche Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel nicht verfolgt.
Feuerwehr bittet um Verständnis
"Wir können nur daran appellieren, dass die Bevölkerung Rücksicht nimmt und Verständnis dafür hat, wenn der Feuerwehrmann es eilig hat, um anderen zu helfen", erklärt Kreisbrandrat Flake.Glücklicherweise sei es aber eher die Ausnahme, dass sich Menschen beschweren. Die Anfahrten zum Feuerwehrgerätehaus funktionierten in der Region gut.