Er dachte die Ignoranz rühre daher, weil "sie der schuldige Teil ist", erklärt der 88-Jährige. Der Frau habe nichts gefehlt, deshalb sei er ins Auto gestiegen und fortgefahren. Der Rentner ist der festen Meinung, er habe sich korrekt verhalten.
Schon hier hakte Richterin Silke Schneider ein: "Es gab einen Unfall! Auch wenn sie nicht schuld gewesen sein sollten, dürfen sie sich nicht vom Unfallort entfernen."
Das hat auch eine Zeugin beobachtet, die mit ihrem Auto in Forchheim unterwegs war. "Das Fahrrad lag direkt vor dem Auto, nicht an der Seite", erinnert sich die Zeugin.
Sie habe den Unfall nicht gesehen, nur die Situation danach: "Die Frau lag zwischen ihrem Fahrrad eingeklemmt und mit dem Kopf auf dem Boden." Der Mann sei ausgestiegen, habe gestikuliert, der Radfahrerin aber nicht geholfen. Dann sei er wieder eingestiegen und losgefahren.
Urteil der Richterin
Die Zeugin habe mit dem Opfer die Polizei gerufen, die der Radfahrerin rieten, zum Arzt zu gehen. Sie hatte Schürfwunden, Blutergüsse am Kopf, sowie eine Rippenprellung. Drei Wochen lang habe sie unter Schmerzen gelitten, gab die Frau an.
Georg Karl von der Staatsanwaltschaft sah die Vorwürfe als erwiesen an, forderte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 70 Euro und den Einzug des Führerscheins.
Während des Plädoyers begann der Angeklagte zu weinen und laut zu schluchzen und immer wieder "nein, nein" zu murmeln.
Sein Anwalt, Frank Cimander, plädierte, das Verfahren einzustellen, wegen des Alters, der Krankheit, und da der Beschuldigte passiv am Unfallort gewartet hatte.
Richterin Schneider gab ihm jedoch schon vor dem Plädoyer zu verstehen: "Nur weil er 88 ist, kann man ihn nicht anders behandeln." Eine Einstellung des Verfahrens käme nicht in Frage.
Sie verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu 50 Tagessätzen zu je 70 Euro und der Entziehung der Fahrerlaubnis.
Den Führerschein könne er erst nach sechs Monaten wieder beantragen. "Ich bin überzeugt, dass sie nicht mehr geeignet sind am Straßenverkehr teilzunehmen", erklärte Schneider. Sie sah die Vorwürfe erweisen. "Vielleicht sollten sie in Betracht ziehen, dass Sie auch was falsch gemacht haben", richtete Schneider an den 88-Jährigen.