Forchheim: 88-Jähriger fährt Radfahrerin an - nun wird sein Führerschein eingezogen

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In Forchheim hat ein 88-Jähriger eine Radfahrerin mit seinem Mercedes erwischt. Die Frau stürzte und verletzte sich leicht. Anstatt der Frau zu helfen und seine Personalien vor Ort zu lassen, habe sich der Mann vom Unfallort entfernt. Nun wurde er vom Amtsgericht Forchheim verurteilt. Symbolfoto: Arno Burgi/dpa
In Forchheim hat ein 88-Jähriger eine Radfahrerin mit seinem Mercedes erwischt. Die Frau stürzte und verletzte sich leicht. Anstatt der Frau zu helfen und seine Personalien vor Ort zu lassen, habe sich der Mann vom Unfallort entfernt. Nun wurde er vom Amtsgericht Forchheim verurteilt. Symbolfoto: Arno Burgi/dpa

Ein 88-jähriger Forchheimer hat im Oktober letzten Jahres eine Fahrradfahrerin angefahren und hat sich danach zu schnell vom Unfallort entfernt. Nun wurde er vor dem Amtsgericht Forchheim verurteilt.

"Selbstverständlich möchte ich etwas sagen", begann der angeklagte 88-jährige Forchheimer seine Ausführungen, "weil sämtliche Anschuldigungen falsch sind". Die Staatsanwaltschaft führt an: Er habe beim Abbiegen mit seinem Mercedes eine Radfahrerin übersehen und sie angefahren. Danach soll er sich, ohne seine Personalien hinterlassen, vom Unfallort entfernt haben.

In den Augen des Angeklagten ist das nie so geschehen. "Ich habe gebremst, nach links und rechts geschaut und bin dann gefahren." Aber maximal im Schritttempo, fügte der 88-Jährige hinzu. "Auf weiter Flur, war niemand zu sehen", erläuterte der Forchheimer weiter, "und als ich beschleunigen wollte, dann habe ich einen Schlag vorne links verspürt."

Zwei Bauarbeiter halfen

Der Schlag vorne links war eine Radfahrerin. Sie beschreibt den Unfall jedoch anders, als der Angeklagte: Sie habe den Mercedes bereits aus einiger Entfernung gesehen, die sie allerdings nicht in Metern beziffern konnte. "Aber weil das Zone 30 ist, dachte ich: Das schaff' ich", berichtet die Fahrradfahrerin. Als sie die Straße schon fast überquert hatte, "hat's mich runtergehaut vom Fahrrad".

"Als ich am Boden lag, sehe ich nur braune Hosenbeine", erinnert sich die Radfahrerin, die zu ihr gesagt haben: "Ich hab ja schließlich Vorfahrt gehabt." Zwei Bauarbeiter haben ihr dann wieder auf die Beine geholfen und ihr demoliertes Fahrrad von der Fahrbahn entfernt. Der Unfallverursacher sei in der Zwischenzeit davongefahren.

Verhalten nach dem Unfall

"Sie lügen", erwidert der Angeklagte auf die Ausführungen der Radfahrerin. Er hatte die Geschehnisse anders in Erinnerung. Nach der Kollision "war ich platt". Wegen seiner Herzerkrankung musste sich der 88-Jähriger erst beruhigen. Danach sei er ausgestiegen.

Außerhalb seines Fahrzeuges habe er gesehen, "wie ein Mann ein Fahrrad hält und ein helles Päckchen in den Fahrradkorb legt. Am Boden war eine Frau, die Sachen aufsammelt."

Der 88-Jährige erzählte weiter, dass er der Frau helfen wollte und fragte, ob ihr etwas fehle "und wieso sie mir ins Auto gefahren ist". Sie habe ihn allerdings ignoriert.

Er dachte die Ignoranz rühre daher, weil "sie der schuldige Teil ist", erklärt der 88-Jährige. Der Frau habe nichts gefehlt, deshalb sei er ins Auto gestiegen und fortgefahren. Der Rentner ist der festen Meinung, er habe sich korrekt verhalten.

Schon hier hakte Richterin Silke Schneider ein: "Es gab einen Unfall! Auch wenn sie nicht schuld gewesen sein sollten, dürfen sie sich nicht vom Unfallort entfernen."

Das hat auch eine Zeugin beobachtet, die mit ihrem Auto in Forchheim unterwegs war. "Das Fahrrad lag direkt vor dem Auto, nicht an der Seite", erinnert sich die Zeugin.

Sie habe den Unfall nicht gesehen, nur die Situation danach: "Die Frau lag zwischen ihrem Fahrrad eingeklemmt und mit dem Kopf auf dem Boden." Der Mann sei ausgestiegen, habe gestikuliert, der Radfahrerin aber nicht geholfen. Dann sei er wieder eingestiegen und losgefahren.

Urteil der Richterin

Die Zeugin habe mit dem Opfer die Polizei gerufen, die der Radfahrerin rieten, zum Arzt zu gehen. Sie hatte Schürfwunden, Blutergüsse am Kopf, sowie eine Rippenprellung. Drei Wochen lang habe sie unter Schmerzen gelitten, gab die Frau an.

Georg Karl von der Staatsanwaltschaft sah die Vorwürfe als erwiesen an, forderte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 70 Euro und den Einzug des Führerscheins.

Während des Plädoyers begann der Angeklagte zu weinen und laut zu schluchzen und immer wieder "nein, nein" zu murmeln.

Sein Anwalt, Frank Cimander, plädierte, das Verfahren einzustellen, wegen des Alters, der Krankheit, und da der Beschuldigte passiv am Unfallort gewartet hatte.

Richterin Schneider gab ihm jedoch schon vor dem Plädoyer zu verstehen: "Nur weil er 88 ist, kann man ihn nicht anders behandeln." Eine Einstellung des Verfahrens käme nicht in Frage.

Sie verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu 50 Tagessätzen zu je 70 Euro und der Entziehung der Fahrerlaubnis.

Den Führerschein könne er erst nach sechs Monaten wieder beantragen. "Ich bin überzeugt, dass sie nicht mehr geeignet sind am Straßenverkehr teilzunehmen", erklärte Schneider. Sie sah die Vorwürfe erweisen. "Vielleicht sollten sie in Betracht ziehen, dass Sie auch was falsch gemacht haben", richtete Schneider an den 88-Jährigen.