Einbruch bringt 33-Jährigen ins Gefängnis

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Zu schwer wogen für das Amtsgericht Bamberg die Taten den 33-jährigen Rumänen, das den Angeklagten für ein Jahr und zehn Monate in Haft schickte.David-Wolfgang Ebener, dpa
Zu schwer wogen für das Amtsgericht Bamberg die Taten den 33-jährigen Rumänen, das den Angeklagten für ein Jahr und zehn Monate in Haft schickte.David-Wolfgang Ebener, dpa

Nach einem Einbruch in die Wohnung seiner Vermieter in Forchheim schloss das Bamberger Amtsgericht ein Bewährungsstrafe für den Vorbestraften aus.

Ein Jahr und zehn Monate muss ein 33-jähriger Rumäne ins Gefängnis, weil er im August 2016 in Forchheim-Ost in eine Wohnung eingebrochen sein und dabei eine Beute von mehr als 6000 Euro mitgenommen haben soll. Außerdem hatte er eine 20-jährige Altenpflegerin vor einer Spielothek in der Bamberger Straße im Forchheimer Zentrum beleidigt und geschlagen.

"Sie haben schamlos das Vertrauen der Alberts (Name geändert) ausgenutzt." In der Urteilsbegründung Christine Schäls wurde klar, warum die Amtsrichterin nur unwesentlich vom Antrag der Staatsanwaltschaft abgewichen war und fast zwei Jahre Freiheitsstrafe verhängt hatte.

Sechs Monate hatte der Angeklagte 2016 in Forchheim arbeiten wollen. Im Mehrfamilienhaus der Alberts in Forchheim-Ost fand er eine Bleibe. Er bekam einen Hausschlüssel für den Eingang. Um in sein Zimmer als Untermieter in der Familienwohnung zu kommen, musste ihm jedoch jemand öffnen. Sein Arbeitgeber, eine Baufirma, bürgte für ihn. Sein Aufenthalt dauerte aber nur einen Tag Anfang
August und der Angeklagte nutzte die Gelegenheit.

Mit einem Schraubenzieher, so ein Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamtes, hatte er die verschlossene Tür aufgehebelt, ohne dass äußerlich für den Laien Einbruchspuren sichtbar waren. Erst die Spezialisten in München widerlegten in einem 2000-Euro-Gutachten die Angaben des Angeklagten, die Tür sei nicht verschlossen gewesen. Hinter ihr fand er eine Spiegelreflexkamera mit Objektiven, zwei Smartphones, zwei Laptops, eine Sportuhr und etwa 100 Euro Bargeld und nahm alles mit.

"Dieser Schaden von 6350 Euro ist zwar massiv, aber durch Versicherungen größtenteils abgedeckt." Schlimmer sei der immaterielle Schaden, der durch den Verlust der Eheringe der Eltern und der abgespeicherten Familienfotos entstanden sei. "Die elfjährige Tochter der Alberts hat seit dieser Zeit Angst, alleine in der Wohnung zu sein," ergänzte Staatsanwalt Matthias Eichelsdörfer in seinem Plädoyer.

Insbesondere die von der Verteidigung gewünschte Bewährung lehnte Eichelsdörfer ab. Er könne beim Angeklagten keine günstige Sozialprognose sehen. Zudem laufe derzeit auch in Rumänien
eine Bewährungsstrafe gegen ihn. Sofort nach der Tat hatte der Angeklagte das Weite gesucht und es zu Hause in Rumänien gefunden. Doch hier war er weniger sicher als erhofft. Ein europäischer Haftbefehll brachte ihn zurück nach Franken.

Wobei er zwischenzeitlich schon wieder in Deutschland gewesen sein musste, denn das Amtsgericht Karlsruhe hatte ihn zu einer Geldstrafe von 600 Euro wegen Diebstahls verurteilt. Ohne Geld hatte er die 30 Tage ersatzweise hinter Gittern abgesessen.

Vor dem Amtsgericht Bamberg wurde der Angeklagte auch noch einer Körperverletzung und Beleidigung beschuldigt. Diese sollte sich des Nachts abgespielt haben, am selben Tag wie der Raubzug. Auch wenn der wichtigste Augenzeuge, ein rumänischer Schausteller, der angeblich in Forchheim wohnt, nicht auffindbar war, glaubte Strafrichterin Christine Schäl dem Opfer.

Die 20-Jährige hatte geschildert, wie er eine sexuelle Beziehung von ihr gewollt hätte, sie aber nicht von ihm. Dann eskalierte das Gespräch vor einer Spielothek in der Bamberger Straße. Beide Seiten teilten Beleidigungen und Spucke aus. Als die junge Altenpflegerin dann weggehen
wollte, traf sie eine Faust. Sie trug zwar Schmerzen, jedoch glücklicherweise keine schlimmeren körperlichen Schäden durch die Attacke davon.

Einen schweren Stand hatte Rechtsanwalt Ralf Kämmer (Bamberg), dessen Mandant sich bis zuletzt uneinsichtig und empathielos zeigte. Auch auf Vorschläge seines Verteidigers reagierte der Angeklagte nicht. Er dachte nur daran, möglichst schnell wieder nach Rumänien zu gelangen. Dazu
gehörte auch der Antrag, die Haftstrafe in seinem Heimatland absitzen zu dürfen.