Diebesbande muss in Haft

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Schweren Bandendiebstahl sah das Amtsgericht Bamberg in den Taten des Trios. Matthias Hoch
Schweren Bandendiebstahl sah das Amtsgericht Bamberg in den Taten des Trios. Matthias Hoch

Drei junge Polen mussten sich vor dem Amtsgericht verantworten. Nach mehreren Einbrüchen wurde sie des schweren Bandendiebstahls für schuldig befunden.

Drei arbeitslose junge Polen wurden vom Schöffengericht am Amtsgericht Bamberg zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Sie waren Anfang November 2017 bei einem Einbruch im Hirschaider Ortsteil Seigendorf von der Hausbesitzerin auf frischer Tat ertappt worden. Zuvor waren sie auch in Forchheim einschlägig tätig geworden.

Es sah alles nach einer geplanten Tat aus. In Warschau mietete das Trio sich einen Kleinwagen und fuhr gen Oberfranken. Im Kofferraum hatten sie ein ganzes Arsenal an Einbruchswerkzeugen wie Brecheisen, Handschuhe und drei Masken zur Vermummung dabei. In Gasseldorf mieteten sie sich in einer Ferienwohnung ein. Im nahegelegenen Unterleinleiter stahlen sie einen Tag später in aller Frühe ortsübliche Autokennzeichen von einem parkenden PKW, um in der Gegend mit ihrem Warschauer Nummernschildern nicht aufzufallen.


Durchs Kellerfenster

Dann kreuzten sie vormittags in Seigendorf auf, kundschafteten ein geeignetes Objekt aus und nutzten ein gekipptes Kellerfenster für den Einstieg. In aller Eile durchstöberten sie die verlassene Wohnung von oben bis unten. Eine aufmerksame Nachbarin bemerkte die drei jungen Männer, allesamt 24 bis 26 Jahre alt, und informierte die 66-jährige Hausbesitzerin.

Als die Rentnerin nach Hause eilte, konnte sie die Einbrecher noch in den eigenen vier Wänden hören. Kurz darauf rannten die Täter an ihr vorbei zum wartenden Wagen. In einer Jogginghose, einer Umhängetasche und einem Kulturbeutel hatten sie ihre Beute im Wert von rund 1000 Euro verstaut. Eine analoge Fotokamera, einige Schmuckstücke und eine Dose Rasierschaum.

Der Anruf einer Passantin ermöglichte der Polizei einen schnellen Fahndungserfolg. Nicht verhandelt wurden zwei Einbrüche Anfang Oktober 2017 in Hirschaid und Forchheim. An den Tatorten hatten die Ermittler zwar DNA-Spuren sicherstellen können. Doch weil die beiden Tatverdächtigen eineiige Zwillinge sind, konnte das gefundene Erbgut keiner Person konkret zugeordnet werden. Schweren Herzens musste Oberstaatsanwalt Matthias Bachmann das Verfahren einstellen.


Gericht: keine spontane Tat

Andere Spuren wie eine SMS führten zu einem bislang ungeklärten Wohnungseinbruch in Ansbach. Dort laufen die Ermittlungen noch. Es seien noch weitere Straftaten zu erwarten gewesen, so der Oberstaatsanwalt, wenn man das Trio nicht dingfest gemacht hätte. Die Angabe, man sei als Tourist in die Fränkische Schweiz gekommen, wollten Richterin Marion Aman und ihre beiden Schöffinnen nicht glauben. "Wer mit solcher Ausrüstung kommt, macht hier keinen Urlaub."

Auch nicht den Erklärungen der Rechtsanwälte Alexander Wessel (Haßfurt) und Thomas Gärtner (Bamberg), die von einer "spontanen Tat" sprachen. Ihre Mandanten seien erstens keine Profi-Einbrecher und zweitens nicht eingereist, um Straftaten zu begehen. Und man sei schon gar keine Bande, zu der es mehr bräuchte als nur drei Tatbeteiligte.

Dabei waren die beiden Brüder bereits in ihrem Heimatland mit Polizei und Justiz in Konflikt geraten. Der eine hatte schon zwei Jahre wegen Körperverletzung und Drogenbesitzes hinter Gittern gesessen. Ihm wurde auch eine weitere einschlägige Straftat in Frankfurt an der Oder zum Verhängnis. Dort war er erst im Februar 2018 mit einem Jahr und drei Monaten wegen versuchter gewerbsmäßiger Hehlerei bestraft worden. Der andere hatte in seinem Heimatland "schwere Probleme mit Marihuana und Kokain", die in einer zweijährigen Haftstrafe mündeten. Als er in Seigendorf zur Tat schritt stand er noch unter polnischer Bewährung. Dabei ist beider Vater ein Polizist.


Traumatisches Erlebnis

Zugunsten der drei Angeklagten wog ihr Geständnis, der nicht allzu große materielle Schaden und die nun schon siebenmonatige Untersuchungshaft. Zu ihren Lasten allerdings die enormen psychischen Nachwirkungen bei der Hausbesitzerin, die auch sieben Monate nach dem traumatischen Ereignis über schwere Schlafstörungen klagt.

Die von den Eindringlingen durchwühlte Wäsche hat sie inzwischen weggeworfen, den entwendeten Schmuck wollte sie nicht wiederhaben, sie selbst brach im Zeugenstand in Tränen aus. Da klang es fast wie Hohn, als die Angeklagten der Hausbesitzerin gegenüber erklärten, es täte ihnen leid und sie würden bestimmt nicht wiederkommen. Die Zwillingsbrüder bleiben nun für drei Jahre und einen Monat bzw. zwei Jahre und vier Monate eingesperrt. Auch der Dritte, der den PKW gefahren hatte, bekam trotz Fürsprache seines Verteidigers Rechtsanwalt Maximilian Glabasnia (Bamberg) bei einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe keine Bewährung.

"Die Haft ist die einzig logische Konsequenz. Es muss sich auch in Polen herumsprechen, dass wir solche Straftaten mit Nachdruck verfolgen," so Richterin Aman.