Wegen 50.000-Euro-Hochzeit: Bräutigam muss sich vor Gericht verantworten
1 Min
Stefanie Gleixner
Wer sich eine besondere Hochzeit leisten möchte, braucht dafür Geld. Straffällig sollte man aber nicht werden. Symbolfoto: Andreas Lander/dpa-Zentralbild/dpa
Die Hochzeit ist der schönste Tag im Leben. Doch manchmal auch der teuerste: 40.000 bis 50.000 Euro sollte die Vermählung eines Forchheimers kosten. Weil er sich das Geld erschleichen wollte, landete der Bräutigam vor Gericht.
Der schönste Tag im Leben soll ein ganz besonderer Tag werden. Bei der Hochzeit darf absolut nichts schief gehen. Jeder Kulturkreis hat dabei seine eigenen Vorstellungen und Rahmenbedingungen, denen eine jede Hochzeit unterliegt - ansonsten ist es keine wirkliche Hochzeit: Geld spielt keine Rolle? Doch. Ein 29-Jähriger musste sich nun vor dem Amtsgericht verantworten, weil er sich illegal Geld beschaffen hat.
Besonders viel Druck üben dabei die Verwandten auf die Brautleute aus. Unmöglich für einen jungen Menschen sich dagegen durchsetzen, wenn einem das Geld für so eine Großveranstaltung auf dem Konto fehlt, meinte Rechtsanwalt Stefan Kohler während des Prozesses. Sein Mandant hatte nicht das Geld, knappe 40 000 bis 50 000 Euro, für eine große türkische Hochzeit mit 800 Gästen. Der 29-Jährige versuchte auf andere Weise an das Geld zu kommen und nutzte dafür sein berufliches Talent.
Die Hochzeit trieb ihn in den Ruin
"Eine Hochzeit im 50 000 Euro-Bereich ist eine Luxus-Hochzeit", meint die Staatsanwältin bei ihrem Plädoyer. Es wäre verständlich, wenn jemand seinen Lebensunterhalt nicht verdienen kann und deswegen so etwas tue. Aber nicht für eine Luxus-Hochzeit. "In Deutschland kann man auch für 10 000 Euro schön heiraten", so die Staatsanwältin.
"Am allermeisten hat er sich selbst geschadet. Darüber sind wir uns alle einig", fasst Stefan Kohler zusammen. In dieser Branche kann der Angeklagte nicht mehr arbeiten und es werden noch Jahre vergehen, bis seine Schulden abbezahlt sind.
Das sah auch Richterin Silke Schneider so. Sie verurteilte den Mann zu einer einjährigen Bewährungsstrafe, 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit und der Durchführung des Vollstreckungsbescheides. Da der Angeklagte noch nicht vorbestraft war, war das "das unterste dessen, was ich mir als Strafe vorstellen kann", begründete Schneider die Wahl der Strafe.