Für Forchheim haben fünf Kandidaten gute bis sehr gute Chancen, in den Landtag einzuziehen. Die Zweitstimme macht's möglich.
Der Bayerische Landtag besteht seit 2003 aus 180 Mitgliedern. Mindestens, denn zu den 180 Sitzen kommen noch die Überhangmandate hinzu. Je nach Verlauf der Wahl könnten dann aus dem Landkreis Forchheim bis zu fünf Kandidaten in den Landtag einziehen. Zugegeben, das ist etwas unrealistisch, aber möglich.
Wieso das so ist, versteht man, wenn man sich mit dem Wahlverfahren auseinandersetzt. Oberfranken stehen 16 Sitze zu. Diese werden jeweils nach der Bevölkerungszahl berechnet. Oberbayern hat zum Beispiel Anspruch auf 61 der 180 Sitze, Mittelfranken auf 24. Oberfranken ist mit der Oberpfalz der Wahlkreis mit den wenigsten Sitzen.
Um die Sitzverteilung im Landtag zu erhalten, werden die Erst- und Zweitstimme addiert. Das Gesamtergebnis ist maßgeblich für die Verteilung der Sitze. Die direkt gewählten Kandidaten ziehen aber auf jeden Fall ein.
Direktmandate an die CSU?
Die CSU hatte bisher - und so besagen es auch die Trends - alle, also acht, Direktmandate in Oberfranken. Das sind dann 50 Prozent der Sitze in Oberfranken. Aber aktuelle Umfragen sehen die CSU gesamt nur bei 33 Prozent.
Dann würden der CSU rechnerisch nach dem bei der bayerischen Landtagswahl angewendeten Hare-Niemeyer-System nur sechs Sitze zustehen. Die anderen würden sich auf die Listen von Grünen (drei Plätze bei aktuellen 18 Prozent), AFD (zwei bei 12 Prozent), SPD (zwei bei 11 Prozent), FW (zwei bei 10 Prozent) und FDP (ein Platz bei sechs Prozent) verteilen.
Kreiswahlleiter Frithjof Dier vom Forchheimer Landratsamt bestätigt auf Nachfrage des Fränkischen Tags, dass so die Überhangmandate dann entstehen. "Die CSU bekommt trotzdem ihre acht Sitze, wenn sie alle Direktmandate gewinnt. Da den anderen Parteien aufgrund ihrer Ergebnisse aber eben auch Sitze zustehen, werden wie im aktuellen Rechenbeispiel zwei Überhangmandate eingeführt, damit auch die anderen Parteien die ihnen zustehenden Sitze erhalten."
Bisher gab es diesen Fall erst einmal in Bayern, nämlich bei der Landtagswahl 2008 als die CSU zwar alle Direktmandate geholt hat, aber mit 43 Prozent der Gesamtstimmen weniger Anspruch gehabt hätte.
"Da die Zweitstimme nicht wie bei der Bundestagswahl an die gesamte Liste geht, sondern einem Kandidaten persönlich zugeordnet werden muss, so erklärt Frithjof Dier…"
Hier macht Jurist Dier eine falsche Angabe.
Im Regelfall sollte die Zweitstimme einem Kandidaten zugeordnet werden. Man kann jedoch auch das Parteifeld oben ankreuzen. Dies ist zulässig. Die Stimme geht nicht verloren, sondern dann nur an die jeweilige Partei, ohne einem bestimmten Kandidaten zugeordnet zu werden.
Das Wahlsystem erlaubt mehr als sich ein Jurist vorstellen kann.