Auf ihrem Weg zwischen Ost und West werden Radfahrer auf der Forchheimer Eisenbahnbrücke ins Abseits gestellt. Albert Fießer aus Reuth vermutet hinter der irreführenden Beschilderung ein "Zuständigkeitsgerangel" der Behörden.
An der Eisenbahnbrücke ist für Fahrradfahrer Schluss. Wer in den Stadt-Osten will oder von dort in Richtung Innenstadt, der erlebt "eine böse Überraschung", sagt Albert Fießer. Der passionierter Radfahrer und Bürger aus aus dem Forchheimer Ortsteil Reuth prangert den "Platzverweis für Radfahrer auf Eisenbahnbrücke" an.
In der vergangenen Woche stand Albert Fießer plötzlich vor einer Beschilderung, die ihm die Weiterfahrt verbot. Der bisherige kombinierte Fuß- und Radweg war zum Fußweg umfunktioniert, das Fahren auf der Straße durch ein Verkehrszeichen verboten worden.
Dass die Radler auf der Brücke zum Absteigen gezwungen werden, das verrate eine "bestimmte Denke" der Verkehrsplaner, ärgert sich Fießer: "Die sind offenbar der Meinung, die Radfahrer sind nur schnellere Fußgänger. Statt zu sehen, dass Radfahrer Fahrzeugführer sind."
Was steckt hinter der neuen Beschilderung? Der verärgerte Radfahrer aus Reuth vermutet: "Hier wird auf dem Rücken der Radfahrer ein Zuständigkeitsgerangel zwischen dem Straßenbauamt Bamberg und dem Ordnungsamt Forchheim ausgetragen."
Doch Bürgermeisterin Annette Prechtel (FGL) betont, dass hinter der verwirrenden Beschilderung kein Streit zweier Behörden steckt. Vielmehr habe der Umbau der Brücke Defizite offenbart, die es jetzt schleunigst zu beheben gelte.
Wegen des ICE-Ausbaus in Forchheim ist die Eisenbahnbrücke mit einem sogenannten "Abkommensschutz" ausgestattet worden. Dabei handelt es sich um Betonwände auf der Fahrbahn; sie sollen verhindern, dass Fahrzeuge bei einem Unfall von der Brücke abkommen und auf die Schienen stürzen. Beim Umbau der Brücke entdeckten die Verkehrsexperten einen grundsätzlichen Mangel: Die Höhe des Brückengeländers entspricht nicht den Sicherheitsbestimmungen. Zudem klaffen an den Brückenaufgängen Lücken in der Böschung. Daher hat das Forchheimer Ordnungsamt die Brücke für Radfahrer gesperrt.
Dies sei "aus Sicherheits - und Haftungsgründen" nachvollziehbar, sagt Bürgermeisterin Prechtel. Gleichzeitig sei auch sie "vehement gegen die Verkehrsregelung" auf der Eisenbahnbrücke: "Für die Fahrradfahrer ist das völlig unzumutbar". Das habe sie in einem Schreiben an die Behörden deutlich gemacht. Das Staatliche Bauamt arbeite bereits an der Erhöhung des Geländers, sagt Annette Prechtel - "und auch das Ordnungsamt ist an dem Thema dran".
Sturzgefahr
Jedoch befürchtet Albert Fießer, dass grundsätzliche Mängel bleiben werden. Denn: Der Abkommensschutz verenge den Raum auf der Brücke; die Streifen neben der Fahrbahn seien zu schmal, um dort kombinierte Fuß- und Radwege auszuweisen. Zudem gehe von der niedrigen Betonmauer (also dem Abkommensschutz) eine Gefahr aus, kritisiert Albert Fießer: "Die Radfahrer können mit dem Pedal daran hängen bleiben und auf die Fahrbahn stürzen."
Das Fahrverbot für Radfahrer auf der Brücke sei für die Verantwortlichen im Ordnungsamt und für Oberbürgermeister Uwe Kirschstein (SPD) "ein bequemer Weg, die Verantwortung von sich zu schieben und sich keine Gedanken über eine auch für Radfahrer akzeptable Lösung machen zu müssen", meint Albert Fießer. Dagegen versichert Bürgermeisterin Prechtel, dass die "unzumutbaren Zustände" auf der Eisenbahnbrücke bald der Vergangenheit angehören. Es werde einen "gemeinsamen Geh- und Radweg" auf der Brücke geben.
Wobei Annette Prechtel zugesteht, dass diese Lösung Wünsche offen lässt: "Die Wege auf der Brücke sind zu schmal, um sie abmarkieren zu können. Es wird alles andere als ein Radschnellweg. Radfahrer und Fußgänger müssen sich die Breite teilen - gegenseitige Rücksichtnahme wird gefragt sein."
Zunächst einmal stellt sich hier die Frage, welche besondere Gefahrenlage hier überhaupt besteht, dass das Radfahren auf der Fahrbahn verboten wird (siehe StVO §45 (9)). Das ggf. kurzzeitig nötige Abbremsen eines Autos ist keine Gefahrenlage, sondern einzig durch die verschwenderische Platzbeanspruchung des Autoverkehrs bestimmt, wo jeder Fahrer immer und überall leere Sessel neben sich mitschleppen darf. Auch das gerne praktizierte Anhupen und Abdrängen von Radfahrern durch Motorisierte ist keine solche Gefahrenlage sondern ein Straftatbestand nach §315 StVO.
Also weg mit dem rechtswidrigen Zeichen 254 ("Verbot für Radfahrer")!
Eine zumutbare Durchfahrt muss für alle Verkehrsteilnehmer möglich sein. Das ist geltendes Recht und da muss sich sogar ein Ordnungsamt dran halten statt sich nur abzusichern.
Also wen es interessiert und wer Rechtssicherheit will, klagen.