Was ist noch erlaubt?

2 Min
Das gab es in der Vergangenheit wohl noch nie: Die Höchstadter Innenstadt ist drei Tage vor dem Fest wie ausgestorben. Foto: Andreas Dorsch
Das gab es in der Vergangenheit wohl noch nie: Die Höchstadter Innenstadt ist drei Tage vor dem Fest wie ausgestorben.  Foto: Andreas Dorsch
Bei nächtlichen Verkehrskontrollen wollen Polizeibeamte derzeit schon genau wissen, wer aus welchen Gründen unterwegs ist. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Bei nächtlichen Verkehrskontrollen wollen Polizeibeamte derzeit schon genau wissen, wer aus welchen Gründen unterwegs ist. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
 
Die Geschwister Valerie und Vincent Schullan dürfen mit Hund Eddie Gassi gehen. Foto: Andreas Dorsch
Die Geschwister Valerie und Vincent Schullan dürfen mit Hund Eddie Gassi gehen. Foto: Andreas Dorsch
 
Behördengänge sind erlaubt. Die Landratsamt-Dienststelle in Höchstadt hat geöffnet - natürlich unter strengen Hygiene-Auflagen. Foto: Andreas Dorsch
Behördengänge sind erlaubt. Die Landratsamt-Dienststelle in Höchstadt hat geöffnet - natürlich unter strengen Hygiene-Auflagen.  Foto: Andreas Dorsch
 
Nur wenige der über 20 Fachmärkte im Aischpark-Center dürfen im Lockdown ihre Pforten öffnen. Die meisten der 700 Parkplätze bleiben leer. Foto: Andreas Dorsch
Nur wenige der über 20 Fachmärkte im Aischpark-Center dürfen im Lockdown ihre Pforten öffnen. Die meisten der 700 Parkplätze bleiben leer.  Foto: Andreas Dorsch
 

Die Vorsicht vor Corona legt auch in Höchstadt das vorweihnachtliche Treiben fast komplett lahm. Die Polizei registriert nur wenige Verstöße.

Dass Weihnachten diesmal völlig anders wird als in all den Jahren zuvor, spürt jeder, der jetzt in den Tagen vor Heiligabend Haus oder Wohnung verlässt. Doch halt - so einfach geht das gar nicht mehr. Will man nicht Gefahr laufen, Bußgeld zahlen zu müssen, braucht man selbst am Tag einen triftigen Grund. Corona sei Dank.

Die nächtliche Ausgangssperre hat sich inzwischen herumgesprochen, doch dass bereits tagsüber "allgemeine Ausgangsbeschränkungen" gelten, ist noch nicht allen klar.

Trotzdem prägt die Vorsicht vor der Pandemie das Stadtbild. Wo in normalen Vorweihnachtswochen dichtes Treiben herrschen würde, ist es diesmal menschenleer. Der festlich geschmückte Weihnachtsbaum auf dem Höchstadter Marktplatz findet selbst in der Hauptgeschäftszeit kaum Bewunderer. Draußen im Aischpark-Center, wo die Geschenke-Jäger jetzt Hochsaison hätten, gähnen reihenweise leere Parkplätze.

"Es ist auch tagsüber deutlich weniger los als sonst", sagt der stellvertretende Dienststellenleiter der Höchstadter Polizei, Dominik Paucke. Die Zahl der Einsätze ist für die Beamten merklich zurückgegangen. Seit Mittwoch gilt von 21 bis 5 Uhr in der Früh eine nächtliche Ausgangssperre. Die Wohnung darf in dieser Zeit nur noch verlassen, wer besonders triftige Gründe hat. Gegenüber der Ausgangsbeschränkung am Tag sind diese Gründe deutlich verschärft.

Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss mit 500 Euro Bußgeld rechnen. "Wir machen jetzt aber keine Schwerpunkteinsätze", sagt der stellvertretende Polizeichef. Gleichwohl werden Kontrollen durchgeführt. Autofahrer und auch Fußgänger müssen damit rechnen, angehalten und befragt zu werden, warum sie zu später Stunde noch außer Haus unterwegs sind. Laut Paucke haben bisher die meisten kontrollierten Bürger dafür ein "berechtigtes Interesse". Ihre Gründe sind von der aktuellen 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gedeckt. Paucke: "Wir registrieren derzeit keine große Anzahl von Verstößen." Wenn es welche gibt, werden die an Landratsamt gemeldet. Das im Landratsamt angesiedelte Staatliche Gesundheitsamt verhängt dann die Bußgelder.

Wie Paucke feststellt, ist ein erheblicher Prozentsatz derer, die nachts unterwegs sind, auf dem Weg zur Arbeit. Ihnen dürfte es ebenso leicht fallen, das der Polizei klar zu machen, wie Hundehaltern, die mit ihrem Liebling um Mitternacht noch einmal Gassi gehen müssen. Erlaubt sind zwischen 21 und 5 Uhr auch Arzt- oder Tierarztbesuche, die sich nicht aufschieben lassen. Wer pflegebedürftige Personen versorgen muss und dies gegenüber der Polizei glaubhaft machen kann, darf ebenfalls nachts unterwegs sein. Wer aber nur irgendwo zu Besuch war, sollte so planen, dass er bis 21 Uhr wieder zurück in den eigenen vier Wänden ist, empfiehlt Paucke.

Mit Fingerspitzengefühl

Im Rahmen ihres Auftrags gehe die Polizei bei ihren Kontrollen schon mit Fingerspitzengefühl vor, versichert Paucke. Wer aber wirklich ohne triftigen Grund unterwegs und dann auch noch belehrungsresistent ist, den kann die Verordnung voll treffen.

Die allgemeine Ausgangsbeschränkung, die tagsüber gilt, erlaubt unter anderem auch das Einkaufen. Um die Anzahl der Kontakte möglichst gering zu halten, bittet das Gesundheitsamt darum, "aus notwendigen Besorgungen keine Einkaufsbummel durch die von der Schließung ausgenommenen Läden des Einzelhandels zu machen - stattdessen möglichst gezielt einkaufen zu gehen".

Mehr zu geltender Ausgangsbeschränkung und Ausgangssperre finden Sie im Internet auf der Homepage des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt.