Pflegeversicherung, Grundsteuer und mehr: Stadt Erlangen informiert über Änderungen zum neuen Jahr

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Stadt Erlangen informiert über zahlreiche Änderungen zum neuen Jahr
Die Stadt Erlangen informiert über zahlreiche gesetzliche und organisatorische Neuerungen, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Stadt Erlangen informiert über zahlreiche Änderungen zum neuen Jahr
Ralf Welz/ inFranken.de

Auch in Erlangen treten zum 1. Januar 2025 zahlreiche gesetzliche und organisatorische Neuerungen in Kraft. Die Stadt hat jetzt die wichtigsten Änderungen zusammengestellt.

Wie die Stadt Erlangen mitteilt, gelten auch für die Erlanger zum 1. Januar 2025 wieder gesetzliche und organisatorische Neuerungen. Die Stadtverwaltung hat wichtige Änderungen zusammengestellt:

  • Die Grundsteuerreform mit geändertem Berechnungsmodell greift zum 1. Januar. Für die Grundsteuer A wurde vom Stadtrat ein Hebesatz von 425 % und für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 590 % beschlossen. Die Bescheide, die die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer festsetzt, werden Mitte Januar versandt. Mehr Informationen gibt es online unter: www.erlangen.de/grundsteuer.
  • Das Wohngeld steigt zum 1. Januar durchschnittlich um 15 Prozent. Der staatliche Zuschuss entlastet Menschen mit niedrigem Einkommen bei den Wohnkosten. Er wird alle zwei Jahre an die Entwicklung von Miet- und Lebenshaltungskosten angepasst. Ein Wohngeldrechner, die Möglichkeit zur Online-Beantragung und mehr Informationen gibt es im Internet unter: www.erlangen.de/wohngeld.
  • Zum neuen Jahr steigen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent. Davon profitieren ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungen. Der Entlastungsbetrag erhöht sich von 125 auf 131 Euro monatlich. Ab dem 1. Juli kommenden Jahres werden Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengelegt. Der neue Jahresbetrag beträgt bis zu 3.539 Euro. Die Voraussetzung, dass Verhinderungspflege erst nach sechs Monaten Pflegezeit möglich ist, entfällt. Die Pflegestützpunkte der Stadt Erlangen und des Landkreises Erlangen-Höchstadt bieten Beratungen an. Pflegestützpunkt Erlangen: Telefon 09131 86-2329, Montag von 14 bis 16 Uhr; Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9 bis 12 Uhr. E-Mail: pflegestuetzpunkt@stadt.erlangen.de. Informationen gibt es online unter: www.erlangen.de/pflegestuetzpunkt.
  • Zum 31. Dezember 2024 wird das Online-Bezahlverfahren giropay eingestellt. Diese Bezahlmöglichkeit im Onlineverfahren wird zum neuen Jahr deshalb auch bei den Dienststellen der Stadt Erlangen nicht mehr angeboten.
  • Für Altkleider gelten ab dem 1. Januar in der Europäischen Union neue Regeln. Alte Textilien müssen dann im Altkleidercontainer entsorgt werden – auch, wenn sie kaputt oder verschlissen sind. Das gilt auch für Bettwäsche, Handtücher und andere Textilien, die im Sammelcontainer entsorgt werden müssen. Ziel der neuen Verordnung ist, die Müllmengen nach und nach zu reduzieren und Textilien besser zu recyceln.
  • Zum 1. Januar steigt die Gebühr für die Fahrbahnreinigung von 4,80 Euro auf 5,28 Euro (zehn Prozent). Für sogenannte Mehraufwandsgebiete (X, Y und Z) – das ist überwiegend die Innenstadt – steigen die Gebühren um durchschnittlich 27 Prozent. Gerade in der Innenstadt ist ein erhöhter Reinigungsaufwand notwendig. Zur Entlastung der Gebührenzahler übernimmt die Stadt in den Reinigungsklassen Y und Z einen Eigenanteil von zehn Prozent.
  • Eine Gebührenänderung gibt es in der Stadtbibliothek. Die Jahresgebühren steigen von 17,50 Euro auf 24,00 Euro. Mit dem ErlangenPass, für Lesepatinnen und -paten sowie Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren ist die Benutzung kostenlos. Zusätzliche Änderungen betreffen u. a. Bearbeitungsgebühren für nicht gezahlte Nutzungsgebühren.
  • Änderungen gibt es auch bei der Gebührensatzung des Entwässerungsbetriebs (EBE). Zum Kalkulationszeitraum 2025 bis 2028 gelten angepasste Gebühren für Schmutz- (2,34 Euro pro Kubikmeter statt bisher 1,92 Euro pro Kubikmeter) und Niederschlagswasser (0,70 Euro Kubikmeter statt bisher 0,77 Euro pro Kubikmeter). Kostensteigerungen resultieren aus Investitionen in die weitere Modernisierung der Kläranlage, gestiegenen Energie- und Materialkosten sowie allgemeinen Preissteigerungen.